Gesetz betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen in Preußen
Ereignis
Was geschah
Das preußische Lehrerbesoldungsgesetz legt die Höhe des Einkommens fest, dass die Gemeinden bezahlen müssen. Den Lehrern muss eine Wohnung gestellt werden, sie erhalten 900 Mark als Grundgehalt, Lehrerinnen 700 Mark. Wenn Lehrer noch ein Kirchenamt ausüben, soll dies zusätzlich bezahlt werden. Das Gesetz regelt eine Vielzahl an Fragen wie Ruhegehalt, Alterszulagen, Dienstzeitberechnung, Größe der Dienstwohnung, Beschaffung von Brennmaterial usw. Mit ihm erfolgt die endgültige Anerkennung der Volksschullehrer als Staatsbeamte.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens im 19. Jahrhundert, Bd. 2, S. 494-503
- Alexander Wachter, Dorfschule zwischen Pastor und Schulmeister, Frankfurt am Main u. a. 2001, S. 235
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gesetz betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen in Preußen, 3. März 1897“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6816_gesetz-betreffend-das-diensteinkommen-der-lehrer-und-lehrerinnen-an-den-oeffentlichen-volksschulen-in-preussen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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