Kontrolle der Schulpflicht in Preußen
Ereignis
Was geschah
1884 wird erneut eine Verfügung durch die Abteilung für Kirchen- und Schulwesen erlassen, die eine genaue Instruktion zum Umgehen mit Schulversäumnissen festgelegt. Die Schulaufsicht und die Ortspolizeibehörden sollen die Einhaltung der Schulpflicht verstärkt überprüfen und unentschuldigtes Fehlen der Kinder bestrafen. Die Schulversäumnislisten werden wie bisher in doppelter Ausfertigung geführt. Wöchentlich erhält der Lokalschulinspektor diese und leitet ein Exemplar nach Sichtung an die Polizeistelle weiter. Die Polizei muss spätestens nach acht Wochen geregelt haben, welche Strafen (zum Beispiel Geld- oder sogar Haftstrafen) festgesetzt werden und wie diese Strafe vollstreckt wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für die Dorfschulen.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Alexander Wachter, Dorfschule zwischen Pastor und Schulmeister, Frankfurt am Main u. a. 2001
- Wilhelm Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Kassel, S. 391-397
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kontrolle der Schulpflicht in Preußen, 17. März 1884“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6718_kontrolle-der-schulpflicht-in-preussen_kontrolle-der-schulpflicht-in-preussen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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