Zustimmung der preußischen Regierung zur Trennung des Küsterdienstes vom Schuldienst
Ereignis
Was geschah
Mit dem Februar 1882 werden die Volksschullehrer von vielen kirchlichen Aufgaben befreit, die bis dahin von ihnen erfüllt werden mussten. So müssen sie nun nicht mehr im Gottesdienst Opfer einsammeln, brauchen nicht mehr die Vorladungen für die kirchlichen Behörden zu überbringen und vieles mehr. Die Führung der Nebenkirchenbücher und die Betreuung der Kirchenuhr fallen ebenfalls weg. Die Lehrer bleiben allerdings weiterhin für das Läuten und die Begleitung des Pfarrers verantwortlich. Für die sogenannten Niederen Dienste kann der Lehrer einen Kirchenjungen anstellen, der die Kirche öffnet und schließt, Reinigungsarbeiten leistet oder das Taufwasser herbeiträgt. Damit wird die Position als Lehrer und Erzieher der Kinder und Jugendlichen gestärkt.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens im 19. Jahrhundert, Bd. 2, S. 284-289
- Wilhelm Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Cassel, Leipzig 1910, S. 327 f.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zustimmung der preußischen Regierung zur Trennung des Küsterdienstes vom Schuldienst, 22. Februar 1882“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6703_zustimmung-der-preussischen-regierung-zur-trennung-des-kuesterdienstes-vom-schuldienst_zustimmung-der-preussischen-regierung-zur-trennung-des-kuesterdienstes-vom-schuldienst> (aufgerufen am 26.11.2025)
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