Verwaltungsreform in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt

 
Bezugsort(e)
Darmstadt
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Die umfangreichen, am 12. Oktober 1803 erlassenen Organisationsedikte führen eine einheitliche Verwaltung auf oberster und mittlerer Ebene für die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ein. Das durch den Reichsdeputationshauptschluss neu zugeschnittene Territorium der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wird in drei Provinzen unterteilt. Oberhessen erhält seinen Regierungssitz in Gießen, das durch ehemals mainzische Ämter erweiterte Starkenburg wird von Darmstadts aus regiert, während das ehemals kurkölnische Gebiet der Provinz Westfalen seinen Regierungssitz in Arnsberg erhält. Die Edikte gestalteten auch die Zentralverwaltung neu, wobei dem Landgrafen Ludewig I. von Hessen-Darmstadt (1753–1830) das Geheime Ratskolleg/Ministerium als Zentrale der Staatsverwaltung mit den drei Departements des Äußeren, des Inneren und der Finanzen untergeordnet waren. Die Reform bildete letztendlich die Grundlage für das 1806 neu geschaffene Großherzogtum Hessen.
(UH)

Bezugsrahmen

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6

Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6023_verwaltungsreform-in-der-landgrafschaft-hessen-darmstadt_verwaltungsreform-in-der-landgrafschaft-hessen-darmstadt