Verwaltungsreform in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
Ereignis
Was geschah
Die umfangreichen, am 12. Oktober 1803 erlassenen Organisationsedikte führen eine einheitliche Verwaltung auf oberster und mittlerer Ebene für die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ein. Das durch den Reichsdeputationshauptschluss neu zugeschnittene Territorium der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wird in drei Provinzen unterteilt. Oberhessen erhält seinen Regierungssitz in Gießen, das durch ehemals mainzische Ämter erweiterte Starkenburg wird von Darmstadts aus regiert, während das ehemals kurkölnische Gebiet der Provinz Westfalen seinen Regierungssitz in Arnsberg erhält.
Die Edikte gestalteten auch die Zentralverwaltung neu, wobei dem Landgrafen Ludewig I. von Hessen-Darmstadt (1753–1830) das Geheime Ratskolleg/Ministerium als Zentrale der Staatsverwaltung mit den drei Departements des Äußeren, des Inneren und der Finanzen untergeordnet waren.
Die Reform bildete letztendlich die Grundlage für das 1806 neu geschaffene Großherzogtum Hessen.
(UH)
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Nachweise
Literatur
- Franz/Wagner (Bearb.), Darmstädter Kalender. Daten zur Geschichte unserer Stadt, Darmstadt 1994, S. 95
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 196 f.
- Karl E. Demandt, Geschichte des Landes Hessen, Kassel 1972, S. 561 f.
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Siehe auch
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Verwaltungsreform in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, 12. Oktober 1803“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6023_verwaltungsreform-in-der-landgrafschaft-hessen-darmstadt_verwaltungsreform-in-der-landgrafschaft-hessen-darmstadt_verwaltungsreform-in-der-landgrafschaft-hessen-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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