Schulordnung für Ober- und Niederhessen
Ereignis
Was geschah
Mit der Schulordnung für Ober- und Niederhessen wird die Schulpflicht für Kinder zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr eingeführt. Die Schulaufsicht wird durch die Geistlichen in jährlichen Visitationen durchgeführt. Religiöse Themen beherrschen den Unterricht, in „weltlichen“ Unterrichtsgegenständen wird eine Gefährdung des Glaubens gesehen. Zur Verbesserung der Lehrerausbildung werden in Marburg und in Fulda Lehrerseminare gegründet. Das Marburger Seminar steht allen Religionen und Konfessionen offen, es ist in einem Mietslokal untergebracht.
(RKr)
Bezugsrahmen
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Orte
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens, Kassel 1900, S. 23-26
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schulordnung für Ober- und Niederhessen, 1803“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6014_schulordnung-fuer-ober-und-niederhessen_schulordnung-fuer-ober-und-niederhessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6014_schulordnung-fuer-ober-und-niederhessen