Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Epoche
Kaiserreich

Ereignis

Was geschah

Aufgrund einer reichsweit erlassenen Verordnung wird die Polizeistunde in Gastwirtschaften, Cafés und Gesellschaftsräumen zur Einsparung von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln auf 22 Uhr vorverlegt. Alle Theater, Kinos und Gaststätten in Hessen sind demnach verpflichtet, bereits zwei Stunden vor Mitternacht zu schließen. Die Bestimmungen der Verordnung verbieten zudem den Weiterbetrieb von Leuchtreklame aller Art.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten, 15. Dezember 1916“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/486_fruehere-schliessung-von-theatern-kinos-und-gaststaetten> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/486