Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten
Ereignis
Was geschah
Aufgrund einer reichsweit erlassenen Verordnung wird die Polizeistunde in Gastwirtschaften, Cafés und Gesellschaftsräumen zur Einsparung von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln auf 22 Uhr vorverlegt. Alle Theater, Kinos und Gaststätten in Hessen sind demnach verpflichtet, bereits zwei Stunden vor Mitternacht zu schließen. Die Bestimmungen der Verordnung verbieten zudem den Weiterbetrieb von Leuchtreklame aller Art.
(KU)
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 325
- DNB Christoph Bittel, Kriege und ihre Folgen 1700 bis 1945, Calw 2009, S. 105.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten, 15. Dezember 1916“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/486_fruehere-schliessung-von-theatern-kinos-und-gaststaetten> (aufgerufen am 25.11.2025)
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