Wiesbadener Regierungspräsident gibt „Handlungsfreiheit gegen Eigentum deutscher Juden“
Ereignis
Was geschah
Der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Wiesbaden (preußische Provinz Hessen-Nassau) Friedrich Pfeffer von Salomon (1892–1961) erklärt in Abänderung seiner anders lautenden Anordnung vom Vortag am frühen Morgen des 10. November, kurz nach 6:00 Uhr1:
„An alle!
In Abänderung der gegebenen Weisung sind Brandschäden, Plünderungen und Personenschäden zu verhindern. Im übrigen besteht Handlungsfreiheit gegen Eigentum deutscher Juden. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit sind heute bei Geschäftsbeginn alle jüdischen Ladengeschäfte und Wirtschaften bis auf weiteres polizeilich zu schließen.“
(KU)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Wiesbadener Regierungspräsident gibt „Handlungsfreiheit gegen Eigentum deutscher Juden“, 10. November 1938“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4603_wiesbadener-regierungspraesident-gibt-handlungsfreiheit-gegen-eigentum-deutscher-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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