Bundesverfassungsgericht entscheidet im hessischen Schulgebetsstreit

 
Bezugsort(e)
Land Hessen
Themenbereich
Kirche und Religion · Politik

Ereignis

Was geschah

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit dem hessischen Streit über das in den Schulen obligatorische Schulgebet. Ein Schüler hatte vor längerer Zet geklagt, dass seine Gewissensfreiheit durch die Abhaltung des Schulgebet, an dem er nicht teilnehmen wollen, verletzt werde. Dieser Klage hatte der Hessische Staatsgerichtshof stattgegeben und entschieden, wenn ein Schüler dem Schulgebet widerspreche, müsse es unterbleiben. Weil er inzwischen auf das Gymnasium gewechselt war, gab der Schüler zwar seine Klage auf, eine Mitschülerin aus der Klasse und ihre Eltern klagten jedoch ihrerseits vor dem Bundesverfassungsgericht, weil durch die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshof ihr Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung (durch die Schülerin), als auch ihr Elternrecht verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde der Kläger jedoch als unbegründet zurück, da die Kläger durch eine bloße Gefährdung ihrer Grundrechte nicht beschwert werde.
(OV)

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Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • Aktenzeichen: 1 BvG 727/65

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bundesverfassungsgericht entscheidet im hessischen Schulgebetsstreit, 3. Januar 1969“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4359_bundesverfassungsgericht-entscheidet-im-hessischen-schulgebetsstreit> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4359