Bundesverfassungsgericht entscheidet im hessischen Schulgebetsstreit
Ereignis
Was geschah
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit dem hessischen Streit über das in den Schulen obligatorische Schulgebet. Ein Schüler hatte vor längerer Zet geklagt, dass seine Gewissensfreiheit durch die Abhaltung des Schulgebet, an dem er nicht teilnehmen wollen, verletzt werde. Dieser Klage hatte der Hessische Staatsgerichtshof stattgegeben und entschieden, wenn ein Schüler dem Schulgebet widerspreche, müsse es unterbleiben. Weil er inzwischen auf das Gymnasium gewechselt war, gab der Schüler zwar seine Klage auf, eine Mitschülerin aus der Klasse und ihre Eltern klagten jedoch ihrerseits vor dem Bundesverfassungsgericht, weil durch die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshof ihr Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung (durch die Schülerin), als auch ihr Elternrecht verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde der Kläger jedoch als unbegründet zurück, da die Kläger durch eine bloße Gefährdung ihrer Grundrechte nicht beschwert werde.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.1.1969, S. 8
Weiterführende Informationen
- Aktenzeichen: 1 BvG 727/65
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bundesverfassungsgericht entscheidet im hessischen Schulgebetsstreit, 3. Januar 1969“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4359_bundesverfassungsgericht-entscheidet-im-hessischen-schulgebetsstreit> (aufgerufen am 25.11.2025)
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