Hessische Staatskanzlei weist Aussgagen Krügers zurück

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Die hessische Staatskanzlei weist die Gerichtsaussagen des ehemaligen Angestellten des hessischen Verfassungsschutzes Horst Krüger als frei erfunden zurück. Krüger hatte vor Gericht ausgesagt, der Stellvertreter des hessischen Innenministers, Ministerialdirektor Schuster, sei Beziehungen zur Sowjetunion verdächtig. Zudem beschuldigte er ihn einer homosexuellen Beziehung zu einem Pressereferenten. Die Staatskanzlei weist nach Überprüfung beide Behauptungen als gegenstandslos zurück. Krüger selbst sei homosexuell veranlagt, was allerdings erst nach dessen Ausscheiden aus dem Dienst bekannt geworden sei. Derzeit ist Krüger aufgrund Paragraph 175 a angeklagt.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessische Staatskanzlei weist Aussgagen Krügers zurück, 25. August 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4349_hessische-staatskanzlei-weist-aussgagen-kruegers-zurueck> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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