Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter
Ereignis
Was geschah
In Marburg wird auf der der ersten ordentlichen Versammlung der Stadt- und Kreiselternausschüsse ein hessischer Landeselternrat gewählt. Aufgabe des Rates ist die Wahrnehmung des in Artikel 56 Absatz 6 der hessischen Verfassung garantierten Mitbestimmungsrecht der Eltern. Daneben soll der Rat für die Verbesserung der Lehrbedingungen, unter anderem Raumnot, schlechte Lehrerbezahlung und Lehrermangel, beitragen.
(MB)
Bezugsrahmen
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.4.1952, S. 3
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4051_wahl-eines-hessischen-landeselternrates-durch-elternvertreter> (aufgerufen am 26.11.2025)
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