Stellungnahme des SPIEGELs zur Berichterstattung über Zinn

 

Ereignis

Was geschah

Folgende Erklärung gibt der SPIEGEL über seine Berichterstattung der gegen den hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn (1901–1976; SPD) niedergelegten Vorwürfe:
Entgegen der Meinung des Wiesbadener Vertreters des „Spiegel“ hat die Redaktion des ,Spiegel' die Formulierung, die hessische Regierung sei in den Anklageschriften der Freien Demokratischen Partei und der Kasseler Verkehrsgesellschaft A. G. des Betruges beschuldigt worden, nicht in der „Hitze des redaktionellen Eifers“ gebraucht. Der bearbeitende Redakteur entnahm aus den Formulierungen der Freien Demokratischen Partei und der Kasseler Verkehrsgesellschaft A. G. vielmehr, das hessische Kabinett habe in der Absicht, einem Dritten – hier dem Staat – einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch geschädigt, daß es, durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte und unterhielt. Damit wäre der Tatbestand des Paragraphen 26*3, StGB., Betrug, gegeben.
(MB)

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Stellungnahme des SPIEGELs zur Berichterstattung über Zinn, 7. Dezember 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3963_stellungnahme-des-spiegels-zur-berichterstattung-ueber-zinn> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3963