Ministerpräsident Zinn kündigt Klage gegen SPIEGEL an
Ereignis
Was geschah
Im Zuge der von der FDP erneut angestoßenen Debatte um die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 41 kündigt Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) eine Klage gegen das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL an. Dieser hatte berichtet, dass Zinn nach den Beratungen der Verfassunggebenden Versammlung Korrekturen am Wortlaut des Artikel 41 vorgenommen haben soll, die dann weitergeleitet worden sind. Das Magazin hatte das Verhalten Zinns als „Betrug“ bezeichnet. Zinn war zum damaligen Zeitpunkt Justizminister. Die FDP bestreitet, die den Vorwürfen zugrunde liegenden Informationen dem Blatt zugespielt zu haben. Zinn verweist zudem auf das Urteil des Staatsgerichtshofs, das die Verfassungsmäßigkeit des Artikels bestätigt hat. Wenn alle Fragen um den Artikel letztlich ausgeräumt sind, will Zinn gerichtliche Schritte gegen den SPIEGEL einleiten.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.12.1951, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Ministerpräsident Zinn kündigt Klage gegen SPIEGEL an, 6. Dezember 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3960_ministerpraesident-zinn-kuendigt-klage-gegen-spiegel-an_ministerpraesident-zinn-kuendigt-klage-gegen-spiegel-an_ministerpraesident-zinn-kuendigt-klage-gegen-spiegel-an_ministerpraesident-zinn-kuendigt-klage-gegen-spiegel-an> (aufgerufen am 26.11.2025)
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