Vorkehrungen der Handwerkskammer für den Fall der Demobilmachung

 
Bezugsort(e)
Darmstadt
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die „Darmstädter Zeitung“ berichtet, die Kriegsamtsstelle in Frankfurt am Main stelle zur Zeit Erhebungen an, um einen Überblick über die Arbeitsmarktsituation bei der Demobilmachung zu erhalten. Für Arbeitskräfte, die für Handwerksbetriebe in Frage kommen, ist im Großherzogtum Hessen die Handwerkskammer Darmstadt zuständig. Um die Hilfskräfte in korporierten Handwerksbetrieben zu erfassen, wurden Fragebogen an die Innungen und Vereinigungen verschickt. Nicht organisierte Handwerksmeister können, wenn sie bei der Demobilmachung Arbeitskräfte gewinnen wollen, können entsprechende Fragebögen erhalten. Die Meldung schließt mit der Bemerkung: „Diese Vorkehrungen sind lediglich vorsorgende Maßnahmen, die in keiner Weise irgendwelche Schlüsse auf die Möglichkeit eines baldigen Friedens zulassen.“
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vorkehrungen der Handwerkskammer für den Fall der Demobilmachung, 25. Januar 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3848_vorkehrungen-der-handwerkskammer-fuer-den-fall-der-demobilmachung_vorkehrungen-der-handwerkskammer-fuer-den-fall-der-demobilmachung> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3848_vorkehrungen-der-handwerkskammer-fuer-den-fall-der-demobilmachung