Verordnung regelt Reifeprüfung an Ostern und achteinhalb Jahre Volksschule in Hessen
Ereignis
Was geschah
Die Hessische Landesregierung stimmt einer vom Minister für Erziehung und Unterricht, Dr. Erwin Stein (1903–1992; CDU) vorgelegten Verordnung zu, dass die Reifeprüfung in Hessen grundsätzlich um Ostern abzulegen ist. Sie billigt außerdem einen Gesetzentwurf des Ministeriums, mit der die Schulzeit an hessischen Volksschulen für die Jahrgänge 1942 bis 1947 von acht auf achteinhalb Jahre verlängert wird.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.2.1950, S. 3.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung regelt Reifeprüfung an Ostern und achteinhalb Jahre Volksschule in Hessen, 8. Februar 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3586_verordnung-regelt-reifepruefung-an-ostern-und-achteinhalb-jahre-volksschule-in-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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