Keine Auslieferung von Deutschen ohne Zustimmung des Innenministers

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Der hessische Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) weist alle Polizeibehörden und kommunalen Dienststellen in Hessen an, vor jeder Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers an die Besatzungsmacht oder eine andere fremde Macht seine persönliche Stellungnahme einzuholen. Ohne seine ausdrücklich gegebene Zustimmung sei eine Auslieferung zu verweigern.
(OV)

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Keine Auslieferung von Deutschen ohne Zustimmung des Innenministers, 17. November 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3559_keine-auslieferung-von-deutschen-ohne-zustimmung-des-innenministers> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3559