Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge
Ereignis
Was geschah
Das hessische Kabinett beschließt, dass jedem ehemaligen politischen Häftling für jeden Monat erlittener Haft eine Entschädigung von 150 DM zustehen soll.
Die Landesregierung entscheidet außerdem, dass die hessische Verfassung keine Grundlage bietet, den Nauheimer Kreis oder seine Tagungen zu verbieten.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.11.1949, S. 3
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3415_kabinettsbeschluss-zur-haftentschaedigung-ehemaliger-politischer-haeftlinge> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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