Wahlpropaganda für Frauen

 

Ereignis

Was geschah

Nachdem es auch in Hessen wiederholt Forderungen nach einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht und damit verbunden einem Wahlrecht für Frauen gegeben hatte (zum Beispiel in Frankfurt oder dem Großherzogtum Hessen), trat dieses schließlich mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918 in Kraft. Besonders die Sozialdemokraten hatten sich für das Frauenwahlrecht eingesetzt. In Hessen waren die Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 die ersten, an denen Frauen teilnehmen konnten. Eine Woche später, am 26. Januar, folgten Landtagswahlen Wahlen im Volksstaat Hessen und in der Provinz Hessen-Nassau. Die Parteien richteten sich mit Flugblättern, Plakaten, Zeitungsanzeigen und Informationsveranstaltungen gezielt an die neue Wählerschaft und warben um die Stimmen der Frauen. Als wichtiges Thema sahen die Parteien vor allem die Familie an. Aber auch überparteiliche Bildungsorganisationen und Frauenvereine setzten sich für die Information der zukünftigen Wählerinnen ein.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wahlpropaganda für Frauen, Dezember 1918 - Januar 1919“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3383_wahlpropaganda-fuer-frauen_wahlpropaganda-fuer-frauen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3383_wahlpropaganda-fuer-frauen