Auseinandersetzung über das Domanialvermögen mit dem Fürsten von Waldeck
Ereignis
Was geschah
Zwischen dem Freistaat Waldeck und dem bisherigen Fürsten Friedrich von Waldeck und Pyrmont wird ein Vertrag geschlossen, der die endgültige Auseinandersetzung über das Domanialvermögen regelt. Nach der Begründung, die die Landesregierung gegenüber der Landesvertretung gibt, „enthält der Vertrag keine Eigentumsübertragung, sondern die Anerkennung der jeweiligen Eigentumsrechte“ (Sieburg). Von den umfangreichen Forsten fallen demnach 8/9 an den Freistaat und 1/9 an das Fürstenhaus, von den Domänen 11/12 an den Staat und 1/12 an das Fürstliche Haus. Auch die Oberförsterei Arolsen, das Schloss Pyrmont mit Hofgarten, das Fürstliche Erbbegräbnis in Rhoden und die Domäne Hünighausen fallen an den Fürsten, der außerdem für das Schloss Arolsen den Nießbrauch für seine Familie bis zum Aussterben im Mannesstamm zugesichert erhält. Die Fürstin-Witwe darf das Neue Palais auf Lebenszeit nutzen. Die Ansprüche der Hofbeamten und Angestellten des Fürsten werden bis zum 1. Januar 1920 vom Staat getragen. Außerdem übernimmt der Freistaat die Reichs- und Staatssteuer des Fürstenhauses bis zum 1. Januar 1930 bis zu einer Höhe von 3,5 Millionen Reichsmark. Dafür sind die Apanagen an die Mitglieder des Fürstlichen Hauses vom Haus selbst zu tragen.
(OV)
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Nachweise
Literatur
- Sieburg, Die Domänenfragen und der Anschluß Waldecks an Preußen, 1983, S. 294 f.
Weiterführende Informationen
- Druck des Vertrages: Waldeckisches Regierungs-Blatt 1921, S. 38 f.
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Auseinandersetzung über das Domanialvermögen mit dem Fürsten von Waldeck, 26. August 1920“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2554_auseinandersetzung-ueber-das-domanialvermoegen-mit-dem-fuersten-von-waldeck> (aufgerufen am 26.11.2025)
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