Begrenzung der Studentenzahlen an Großstadt-Universitäten
Ereignis
Was geschah
Reichserziehungsminister Bernhard Rust (1883–1945) legt Höchstzahlen für Studierende der Großstadt-Universitäten fest. Danach dürfen zum Beispiel an der Universität Frankfurt am Main nur 1.400 Studenten eingeschrieben sein. Stattdessen sollen Studenten stärker in die mittleren und kleinen Universitätsstädte gezogen werden, um die Verbindung zwischen den Arbeitern der Stirn und der Faust zu fördern.
(OV)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Begrenzung der Studentenzahlen an Großstadt-Universitäten, 21. März 1935“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2454_begrenzung-der-studentenzahlen-an-grossstadt-universitaeten> (aufgerufen am 26.11.2025)
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