Abkommen mit Württemberg und Baden über die Neckar-Kanalisierung

 

Ereignis

Was geschah

In Karlsruhe schließen die drei Freistaaten Württemberg, Baden und Hessen ein Abkommen über die Kanalisierung des Neckars.
Bereits 1904 hatten die Regierungen Badens, Hessens und Württembergs einen gemeinsamen Entwurf für den Ausbau des Neckars durch Stauregelung auf der Strecke Mannheim / Heilbronn beschlossen.
1910 folgte eine Denkschrift über die Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Heilbronn für ein 1.000-Tonnen-Schiff, herausgegeben vom württembergischen Ministerium des Innern. Ein dazu gehöriger Bauentwurf wird 1911 durch das württembergische hydrographische Büro fertiggestellt, das im darauffolgenden Jahr auch den zweiten, ergänzenden Entwurf für die Strecke von Heilbronn bis Plochingen abliefert. 1919 werden die seit 1911/12 bestehenden Planungen für das Projekt umgearbeitet und erweitert. Nun ist vorgesehen, den Neckar für Schiffe mit bis zu 1.200 Tonnen (80 m Länge, 10,25 m Breite und 2,30 m größte Eintauchtiefe) zu kanalisieren. Der überarbeitete Entwurf wird 1920 der Reichsregierung unter dem Titel „Denkschrift über die Neckarkanalisierung von Mannheim bis Plochingen“ vorgelegt. Noch im selben Jahr fällt die Deutsche Nationalversammlung die Entscheidung, den Neckarkanal gemäß diesem Vorschlag zu bauen.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abkommen mit Württemberg und Baden über die Neckar-Kanalisierung, 30. November 1919“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2108_abkommen-mit-wuerttemberg-und-baden-ueber-die-neckar-kanalisierung> (aufgerufen am 25.11.2025)

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