Verlegung des Totensonntags im Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
Das Oberkonsistorium im Großherzogtum Hessen weist die evangelischen Pfarrämter an, das diesjährige Totenfest (Totensonntag) mit Rücksicht auf die Geburtstage des großherzoglichen Paares am 25. November auf den 23. Sonntag nach Trinitatis (das heißt den 18. November) vorzuverlegen.
Anfang September wendet sich eine Konferenz evangelischer Geistlicher und Synodaler in einer Eingabe gegen diese Verschiebung. „Eine Verlegung der Totenfestfeier von diesem Tage [dem letzten Sonntag des Kirchenjahres] um weltlicher Festlichkeiten willen“, so stellen sie fest, kann unser christliches Volk nicht verstehn, und sie muß unsre Kirche dem Gespötte innerhalb und außerhalb preisgeben.
(OV)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Verlegung des Totensonntags im Großherzogtum Hessen, 20. August 1900“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2083_verlegung-des-totensonntags-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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