Morddrohungen der NSDAP im Hessischen Landtag in Darmstadt
Ereignis
Was geschah
Der NSDAP-Abgeordnete des Landtags des Volksstaates Hessen Karl Lenz (1899–1944) äußert in einer Plenardebatte:
Da den ständig bedrohten Nationalsozialisten von den hessischen Verwaltungsbehörden auch die Genehmigung zur Führung geeigneter Verteidigungsmittel grundsätzlich verweigert wird, halten wir angesichts des vollständigen Versagens der verantwortlichen Organe des hessischen Staates das schleunige Eingreifen der Reichsaufsicht zum Schutze des Lebens und der Freiheit der staatsbürgerlichen Betätigung im Lande Hessen für geboten. Bis zur Sicherstellung ausreichenden behördlichen Schutzes (Abg. [Wilhelm] Widmann [1876–1955; SPD]: Sie sehen so aus!), fordern wir die Anhänger unserer Bewegung auf, in jeder Weise von dem Notwehr- und Notstandsrecht (Ungeheurer Lärm. – Glocke des Präsidenten. – Rufe: Boxheimer! – Glocke des Präsidenten.) ... bis zur Sicherstellung ausreichenden behördlichen Schutzes fordern wir die Anhänger unserer Bewegung auf, in jeder Weise von dem Notwehr- und Notstandsrecht der geltenden Gesetzgebung auch hinsichtlich der Bestimmungen der Wehrlosmachung der Staatsbürger zum Schutze ihres Lebens Gebrauch zu machen.
(LV)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Morddrohungen der NSDAP im Hessischen Landtag in Darmstadt, 17. Februar 1932“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1720_morddrohungen-der-nsdap-im-hessischen-landtag-in-darmstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)
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