Alberti, Antonius
geboren
[unbekannt] Sankt Goar belegt bis
1536 Beruf
Sekretär, Notar, Kanzler, Wartspfennig, Zolleinnehmer GND-Explorer
1135213224Andere Namen
Weitere Namen
Albrechter, Antonius
Alberti, Antonius Goarinus
Wirken
Werdegang
- Herkunft vermutlich aus Sankt Goar
- 10.9.1597 bis zuletzt 9.4.1512 Secretarius, 13.8.1511 Magister
- 30.8.1511 Secretarius zu Hessen, 6.2.1509 Notar
- 21.6.1511 und 4.7.1511 am landgräflichen Hofgericht
- 26.6.1513 Fuldischer Kanzler
- September 1516 Hochzeit
- 23.10.1525 auf Lebenszeit zum landgräflich-hessischen Wartspfennig (Zolleinnehmer) in Boppard bestellt, dort noch am 25.5.1533 belegt
Lebensorte
Marburg
Familie
Partner
Meyschen, Else, Tochter des Hans Meyschen von Fladungen gen. Kuchenbecker, Bürger und Schöffe zu Fulda. - Heirat 1516
Nachweise
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 6 f., Nr. 16
- Müller-Jahncke, Johannes Dryander und Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim in ihrem Briefwechsel, in: Hessische Heimat NF 25 (1975), H. 4, S. 91-98
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 4 f.
- Huyskens, Die Klöster der Landschaft an der Werra, Marburg 1916
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Alberti1=In der deutschen, aber selten angewandten Form: Albrechter. Antonius, aus der gelehrtesten St. Goarer Familie des späten Mittelalters2=Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III. , studiert 1499 in Köln die artes und schließt das Studium 1502 ab3=W. D. Müller-Jahncke, Johannes Dryander und Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim in ihrem Briefwechsel (Hessische Heimat 25, 1975 Heft 4). Alberti war mit Dryander, seit 1535 Professor der Medizin an der Universität Marburg, befreundet. . 1507 September 10 ist er Sekretär Landgraf Wilhelms II.4=Gundlach III S. 4: Gegenzeichnung (!) unter einem Schreiben des Landgrafen [es handelt sich vielmehr um den gewöhnlichen Auftragsvermerk] an Dekan und Kapitel zu Fritzlar: c.c.A.Alberti Go.sst.=c(ommissione) c(ancellarii) A(ntonius) Alberti Go(arinus) subscrispsit. Seine Herkunft aus St. Goar und damit seine Zugehörigkeit zur Familie Albrecht bekundet er auch in der Weise, daß er Antonius Alberti von Sanct Gewer unterschreibt. Darauf weist ebenfalls sein ausgezeichnet geschnittenes Siegel hin, das im ovalen Feld unter den Buchstaben A( ntonius) A(lberti) G(oarinus) einen Schild mit einem bekrönten gotischen A zeigt (Best. 1, Samtarchiv Akten in Nr. 61). und nennt sich nach dessen Tode 1511 August 30 Anthonius Albrechter secr(etarius) zu Hessen5=Gundlach III S. 5 mit dem Vermerk: eigenhändig. . Im gleichen Jahr erscheint er als Sekretär des Hofgerichts zu Marburg6=Best. 257, Fragmenta actorum des Hofgerichts Bd. XIII Nr. 14 und Bd. LXXI. . Diese Stellungen und insbesondere seine späteren Tätigkeiten für das Stift Fulda und das Erzbistum Trier verlangen eigentlich auch ein juristisches Studium, worauf hindeuten könnte, daß er sich 1509 Februar 6 einmal notarius nennt7=Huyskens, Werraklöster Nr. 217. Da dieses Datum noch vor dem Todestag Landgraf Wilhelms II. liegt, dessen Sekretär er war, ist notarius kaum mit dem einfachen Schreiber zu übersetzen. Ein Zeugnis, daß Alberti öffentlicher Notar von päpstlicher oder (und) kaiserlicher Gewalt war, ist jedoch bisher nicht bekannt. . 1510 November 13 ist er erstmals als Magister bezeugt8=Rechn. I, Ziegenhain (121/6 Bl. 12v.). In hessischen Diensten findet er sich noch 1512 April 23 dann ist er offenbar in Gegensatz zu den hessischen Regenten geraten10=Das ist fast mit Sicherheit aus seinem nahen persönlichen Verhältnis zur Landgräfin Anna d. J. und ihrem Hofmeister zu schließen, das 1516 bezeugt ist (vgl. unten Anm. 12, 13) und ohne eine solche politische Stellungnahme Albertis kaum denkbar ist. und wohl deshalb in die Dienste des Stiftes Fulda übergewechselt, zumal dieses zugleich einen erheblichen Aufstieg für ihn bedeutete, denn bereits 1513 Juni 26 unterzeichnet er als fuldischer Kanzler11=Gundlach III S. 5 zitiert die Fragmenta actorum des Hofgerichts Bd. 1. . Das ist er auch noch 1516 September 11, als er den hessischen Hofmeister Konrad von Wallenstein zu seiner Hochzeit am 13. Oktober einlädt12=Er zeigt seine Hochzeit mit Else, Tochter des Fuldaer Schöffen Hans Meyschen von Fladungen gen. Cuchenbecker, an (Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen). und dazu am 25. September die Landgräfin Anna d. J. um eine Wildpretbeisteuer bittet13=Ebd. Ähnliche Bitten um Beisteuern zu Hochzeiten oder Taufen sind auch in anderen Fällen belegt, setzen aber immer ein enges, persönliches Verhältnis zum Landgrafen voraus. . Er steht also nach dem Sturz der Regenten wieder in engen persönlichen Beziehungen zur hessischen Zentralregierung, die ihn jedoch zunächst nicht wieder übernimmt. Infolgedessen geht Alberti nach einem Zerwürfnis mit dem Coadjutor von Fulda14=Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III. in kurtrierische Dienste und wird Rat am kurtrierischen Hofgericht zu Koblenz15=Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III. , nimmt 1522 aber auch wieder hessischen Dienste an und ist 1523 bis zu seinem Tode 1536 hessischen Wartspfennig am Zoll zu Boppard16=Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III. .
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Alberti, Antonius, “, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/5923_alberti-antonius> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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