Abraham
belegt seit
30.1.1481 belegt bis
9.6.1481 Beruf
Arzt, Diener Konfession
jüdischNachweise
Quellen
Literatur
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Der Jude wird 1481 Januar 30 von Landgraf Heinrich III. umb siner merglicher und vortreflicher kunst der artzenie willen zum Arzt und Diener auf Lebenszeit bestellt. Er soll ihm, seiner Gemahlin und ihren Kindern mit seiner Kunst helfen und dabei verschwiegen sein, aber auch Hofmeister, Marschall, Kanzler und dem Hausgesinde ärztlich beistehen. Wenn der Landgraf ihn rufen läßt, soll er unverweilt kommen. Er erhält jährlich 150 fl. (!, je 75 zu Pfingsten und Weihnachten), zweimal jährlich Hofkleidung zu je 12 Ellen, und auf seinen Hin- und Herritten und während seines Aufenthaltes bei Hofe Zehrung, Schadensersatz, Futter und Kost, Nagel und Eisen. Anderen Lohn bekommt er nicht, doch werden ihm die Kosten der Materialien für seine Arzneien, sofern er sie aus der Apotheke bezieht, erstattet1=Urkk., Bestallungen. Das Siegel Abrahams zeigt im Schild einen Davidsstern, der in der Mitte einen Punkt hat. . Abraham und seine Diener werden 1481 mehrfach erwähnt2=1481 Februar 11: meister Abraham dem jutdin 6 pherdt 1 nacht (Rechn. I, Ziegenhain 118/13 Bl. 34) – Februar 12: 9 fl. geben Ludewige von Sassen . . als meister Abraham der judde bie ime verzert haitte (Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 2/5 Bl. 40) – Juni 9: des jutdin knecht 1 pherdt 2 nacht (Rechn. I, Ziegenhain 118/14 Bl. 13v. hinten). .
Der Jude wird 1481 Januar 30 von Landgraf Heinrich III. umb siner merglicher und vortreflicher kunst der artzenie willen zum Arzt und Diener auf Lebenszeit bestellt. Er soll ihm, seiner Gemahlin und ihren Kindern mit seiner Kunst helfen und dabei verschwiegen sein, aber auch Hofmeister, Marschall, Kanzler und dem Hausgesinde ärztlich beistehen. Wenn der Landgraf ihn rufen läßt, soll er unverweilt kommen. Er erhält jährlich 150 fl. (!, je 75 zu Pfingsten und Weihnachten), zweimal jährlich Hofkleidung zu je 12 Ellen, und auf seinen Hin- und Herritten und während seines Aufenthaltes bei Hofe Zehrung, Schadensersatz, Futter und Kost, Nagel und Eisen. Anderen Lohn bekommt er nicht, doch werden ihm die Kosten der Materialien für seine Arzneien, sofern er sie aus der Apotheke bezieht, erstattet
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abraham, “, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/18838_abraham> (aufgerufen am 25.11.2025)
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