Hessen-Darmstadt, Elisabeth Dorothea Landgräfin von

 
geboren
8.1.1640 Coburg
gestorben
14.8.1709 Butzbach
Beruf
Landgräfin
Konfession
evangelisch
GND-Explorer
101508298

Andere Namen

Geburtsname

Sachsen-Coburg-Gotha, Elisabeth Dorothea%Prinzessin von

Familie

Vater

Ernst I., Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog, GND, * Altenburg 25.12.1601, † Gotha 26.3.1675

Mutter

Elisabeth Sophia, Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzogin, GND, * Halle an der Saale 10.10.1619, † Gotha 20.12.1680

Partner

Hessen-Darmstadt, Ludwig VI. Landgraf von, * Darmstadt 25.1.1630, † Darmstadt 24.4.1678, Heirat Gotha 5.12.1666

Verwandte

Nachweise

Literatur

Bildquelle

Landgräfin Elisabeth Dorothea geb. Sachsen-Gotha, Stich Joh. Georg Wagner/Barth. Kilian, StAD R 4 Nr. 30.339 GF (beschnitten), in: Franz, Das Haus Hessen. Ein biographisches Lexikon, Darmstadt 2012, S. 284

Leben

Aus der Biografie

Als Ludwig VII., der einzige Sohn aus der ersten Ehe Landgraf Ludwigs VI., nur vier Monate nach dem Tod des Vaters starb, war der Nächste in der Erbfolge sein Halbbruder Ernst Ludwig. Der älteste Sohn aus der zweiten Ehe Ludwigs VI. war jedoch erst zehn Jahre alt, sodass die verwitwete Landgräfin Elisabeth Dorothea die Vormundschafts-Regierung übernahm. Elisabeth Dorothea war auf die Regierung vorbereitet; sie hatte bereits als junge Frau am väterlichen Hof in Gotha eine ausgezeichnete Erziehung genossen und sich in politischen Wissenschaften unterrichten lassen. Ihr Anspruch auf die Regentschaft stützte sich nicht nur auf das Testament ihres Mannes, sondern auch auf die letztwilligen Verfügungen des Stiefsohns. Da die Darmstädter Dynastie traditionell kaisertreu war, suchte Elisabeth Dorothea, wie das Testament Ludwigs VI. dies vorsah, zusätzlich um Bestätigung der Regentschaft durch die beiden obersten Reichsgerichte nach. Die confirmatio caesarea war für reichsständische Häuser nicht verpflichtend, konnte aber bei innerdynastischen Auseinandersetzungen wertvoll sein. Tatsächlich hat auch die Homburger Linie – Landgraf Wilhelm Christoph, der in erster Ehe mit einer Schwester Ludwigs VI. verheiratet war, später sein Bruder Friedrich – Ansprüche auf die Vormundschaftsregierung erhoben, was mit der kaiserlichen Bestätigung abgewiesen werden konnte. Im gelehrten Schrifttum des 18. Jahrhunderts wird Elisabeth Dorotheas mit den Worten gedacht, sie habe die vormundschaftliche Regentschaft summa cum laude geführt. Als die Regentin ihr Amt 1688 niederlegte, war das Verhältnis zu ihrem Sohn jedoch keineswegs ungetrübt. Elisabeth Dorothea verfasste am Vorabend der Regierungsübergabe eine Art Rechenschaftsbericht sowie ein Memorial mit dem Titel was mir an Ernst Ludwig missfällt. Ernst Ludwig empfand die auf ihrem Witwensitz Schloss Philippseck bei Butzbach residierende Mutter auch weiterhin als lästige Mahnerin, deren ungebetene Ratschläge er zurückwies. Die Landgräfin, die sich zehn Jahre lang für das Wohl Hessen-Darmstadts eingesetzt hatte, musste erleben, dass ihre Bemühungen um die Erziehung des Sohnes fehlgeschlagen waren und die Anstrengungen um die wirtschaftliche Konsolidierung der verschuldeten Landgrafschaft zunichte gemacht wurden. Resignierend wandte sich Elisabeth Dorothea daher immer stärker einem religiös geprägten Lebenswandel zu. Pauline Puppel (Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 284 f.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildung: siehe Angaben unter Bildquelle

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

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