Bann-Stein: an dem bannstein

Historischer Beleg aus Kraftsolms  
Gemeinde
Waldsolms
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Stein

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1707

Quelle

Fürstliches Archiv Braunfels, Urkunden A, Schubl. 2, Nr. 31.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Stein

Die Namen verweisen - in sehr unterschiedlicher Weise - allgemein auf das Material Stein, ahd. mhd. stein st. M. In historischen Belegen zeigt sich öfter Monophthongierung zu /e:/. (1) Die Namen beziehen sich großenteils auf natürliche Steinvorkommen, sei es die steinige Bodenbeschaffenheit, seien es auffällige Steinvorkommen. Genutzt und abgebaut werden Steine für Bauzwecke in Steinbrüchen, die meist Steingrube oder Steinkaute genannt werden. Größere natürliche Steinansammlungen, besonders an Hängen, heißen Steinrück(en), Steinritz, Steinrutsche. Steinige Hügel heißen Steinbühl, ein FlN, der oft sehr verschliffen als Steimel u. ä. erscheint. Auf die Probleme, die mit der agrarkulturellen Nutzung steinigen Bodens verbunden sind, weisen z. B. Namen wie Steinacker und Steinfeld hin. (2) Die zweite große Gruppe der Stein-FlN bezieht sich auf meist einzelne Steine, die als natürliche Erscheinung markant hervortretend oder durch menschliche Tätigkeit aufgestellt und bearbeitet bestimmte Aspekte der bäuerlichen Kultur repräsentieren. Das sind vor allem solche der kommunikativen Orientierung und der Begrenzungen (z. B. die Marksteine), soweit sie nicht als historische Relikte zu verstehen sind wie das Steinmal, die Steinkammer, der heilige Stein oder die langen Steine. (3) Schließlich gibt es die Gruppe der kulturellen Objekte aus Stein wie die Steinstraßen und Steinbrücken u. ä. An Steinfurten wurde das Durchqueren des Gewässers durch Steine ermöglicht.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Stein: an dem bannstein (Kraftsolms)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/82700_an-dem-bannstein> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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