Kammer-Loh: Ime Kamerloe

Historischer Beleg aus Frankenbach  
Gemeinde
Biebertal
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Kammer-Loh

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1509

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Kammer

Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.

Loh

Meist entweder zu ahd. lôh ‚Hain‘, mhd. lôch, -hes st. M.N. ‚Gebüsch, Wald, Gehölz‘ oder zu ahd. mhd. lô st.N., frühnhd. loe ‚Gerberlohe, Eichenrinde‘ (bzw. auch mhd. lô st. M. ‚zur Lohegewinnung angelegtes Gehölz‘). Die Namen beziehen sich entweder allgemein auf lichten Wald, kleine Gehölze und Gebüsch (worauf im Untersuchungsgebiet häufig auch der Name Hain verweist (s.d.)), oder speziell auf junge Eichenbestände, die zur Gewinnung von Gerberlohe genutzt wurden. Eine genaue Trennung der beiden namengebenden Motive ist meist nicht möglich; relativ sicher auf Lohe ‚Gerberrinde‘ weisen vermutlich die Namen Lohwald, Lohmühle, Lohkaute (als Bezeichnungen für Orte, wo Gerberlohe gewonnen, gemahlen oder gelagert wurde). - Häufig sind Belege mit der mittelhessischen Hebung /o:/ > /u/, gelegentlich ist das Genus des FlNs fem.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Kammer

Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.

Loh

Meist entweder zu ahd. lôh ‚Hain‘, mhd. lôch, -hes st. M. N. ‚Gebüsch, Wald, Gehölz‘ oder zu ahd. mhd. lô st. N., fnhd. loe ‚Gerberlohe, Eichenrinde‘ (bzw. auch mhd. lô st. M. ‚zur Lohegewinnung angelegtes Gehölz‘). Die Namen beziehen sich entweder allgemein auf lichten Wald, kleinere Gehölze und Gebüsch (worauf im Untersuchungsgebiet häufig auch der Name Hain verweist, s. d.) oder speziell auf junge Eichenbestände, die zur Gewinnung von Gerberlohe genutzt wurden. Eine genaue Trennung der beiden namengebenden Motive ist meist nicht möglich; relativ sicher auf Lohe ‚Gerberrinde‘ weisen vermutlich die (vergleichsweise häufigen) Namen Lohwald, Lohmühle , Lohehaus (als Bezeichnungen für Orte, wo Gerberlohe gewonnen, gemahlen oder gelagert wurde). Als lautliche Varianten (z. T. mit Umdeutungen verbunden) begegnen Lob- (Bürstadt), Laich- (Heppenheim), Lau- (Lindenfels), Lohn- (Wolfskehlen, Zeppelinheim). Lohr- (Hirschhorn, Nieder-Modau) gehört wahrscheinlich eher zu mhd. lôwer st. M. ‚Gerber‘. Grundsätzlich sind zudem Vermischungen mit Loch ‚tief gelegene Stelle‘ (Braunshardt, Erfelden, Erzhausen, Königstädten, Linnenbach, Ober-Schönmattenwag, Steinb(ODW), Vielbrunn) sowie Lache1 ‚stehendes Gewässer‘ und Lache2 ‚Grenzmarkierung‘ (Langen, Langstadt) zu erwarten. In Obertshausen und Ober-Kainsbach könnte ein PN Loh, Lohe zu Grunde liegen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Loh n.

1

Loh, ahd. belegt als lôh st.m. ,Hain‘ (Schützeichel 116), mhd. 1 lôch st.m.n. ‚Gebüsch‘ (Lexer 1, 1949), ist, einst gemeindt. Wort, heute nur noch in einzelnen Dialekten lebendig (DWB 12 [VI], 1127; Kluge/Mitzka 445; Weigand/Hirt 2, 79). Etymologisch ist Loh mit lat. lucus verwandt und vielleicht die „altertümlichste der Waldbezeichnungen“ (Schröder 185). Doch ist die von Arnold 505 geäußerte Vermutung, „daß das Wort ursprünglich gleich dem lat. lucus die dem religiösen Cultus geweihten Waldorte bezeichnet und erst in der christlichen Zeit einen allgemeineren Sinn angenommen hat“, nicht haltbar (Bach 2 § 362; Trier 1952, 114-125; Debus 1968, 43).

Im 19. Jh. war Loh in Hessen „nur noch selten“, wohl aber „als Eigenname von Walddistricten äußerst häufig, nur erscheint es sehr oft verderbt in den Formen Lohn und Löhn (Lehn)“. Es bedeutet auch hier ‚Hain, kleines Gehölz, Buschwerk, welches einzeln mitten im angebauten Felde liegt‘ (Vilmar 252; vgl. v. Pfister 164f.; Crecelius 563). Heute ist Loh als Wort verschwunden (SHessWb 4, 377; HNassWb 2, 162; WaldWb 62).

Als gleichbedeutend mit Loh wird Hain angenommen, das als ostmitteldt. Wort unter dem Einfluß Luthers in der Neuzeit Loh verdrängt hat (Kluge/Mitzka 445).

2

Loh ‚Gehölz‘ ist nur sehr unsicher zu identifizieren, da Loh einerseits mit drei gleichlautenden anderen Bedeutungen konkurriert und andererseits spezifische dialektale Weiterentwicklungen der Form aufweist.

1. Gleichlautend mit Loh ,Gehölz‘ sind Loh n., Lohe f. ‚von den Gerbern zum Beizen gebrauchte Rinde‘ und Loh f. ,Sumpfwiese, sumpfige Stelle‘ (DWB 12 [VI], 1128, 1130), das auch in Hessen gelegentlich vorzukommen scheint (KehreinNb 498; Debus 1968, 43; vgl. Dittmaier 189f.). Während letzteres wegen des Genus leicht auszuscheiden ist (vorausgesetzt, Loh ,Gehölz‘ hat keine fem. Variante entwickelt), vermengen sich Loh ,Gehölz‘ und Loh ,Rinde‘ unlöslich, denn ob bei einem Waldstück die Eigenschaft als Gehölz oder die aus diesem gewonnene, allerorten benötigte Lohrinde namengebende Ursache war, läßt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Selbst bei den zahlreichen Lohmühlen, die in der Regel nach dem Mahlen der Lohrinde benannt sind, kann man nicht ganz sicher sein, wie der historische Nachweis der „Luhmühle“ bei 5417b4 Großen-Linden GIE: 1298 „in molendino, quod dicitur zůme Lo“ (Reichardt 242) zeigt.

Das einzige sichere Kriterium, um eine Teilmenge der Loh ,Gehölz‘-Namen zu identifizieren, ist der Strukturtyp; denn Loh ,Rinde‘ kommt nicht in der syntaktischen Position des Simplex oder als GT vor. Diese Position wird als sicher für Loh ,Gehölz‘ betrachtet; Loh als BT blieb deshalb unberücksichtigt, obwohl sich Loh darin auch vielfach auf ein Gehölz bezieht. Unberücksichtigt blieben wegen der möglichen Vermengung mit Loh ‚Sumpfwiese‘ alle fem. Belege. Eine Vermengung mit Lohe f. ‚wallende Glut‘ ist (trotz v. Pfister 164f.) nicht anzunehmen, weil dieses Wort kaum FlN-gebend gewesen sein dürfte.

2. Die dialektale Weiterentwicklung von mhd. lôch ,Gehölz‘ bereitet weniger deshalb Schwierigkeiten, weil im Einzelfall Vermengung mit mhd. loch ‚Loch‘ oder lâche ,Grenzzeichen‘ (Lexer 1, 1807) vorliegen kann, sondern vor allem, weil es einerseits eine umgelautete Nebenform mit ungeklärtem Status (vgl. Dittmaier 190) und eine schwach deklinierte, im Dativ (Plural ?) -n-haltige Nebenform gibt (vgl. Vilmar 252; Debus 1968, 45). Dadurch ist die sichere Trennung solcher Loh-Namen von Namen, die sich auf die „Lahn“ (dial. /le:/) beziehen oder die auf Lohn(e), Lehen, Lehne, sogar Leimen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 104) zurückgehen, unmöglich. Von den umgelauteten Belegen wurden deshalb nur die mutmaßlichen Diminutive (meist dial. /li:çe/), Plurale sowie einige Namen mit -/n/ aufgenommen, die aufgrund des Struktur- und Kombinationstyps mit hoher Wahrscheinlichkeit hierher gehören.

3. Wegen der vielfältigen Unsicherheiten gelten hier nur die nach den angegebenen Kriterien verhältnismäßig sicheren Loh ,Gehölz‘-Namen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 123

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kammer-Loh: Ime Kamerloe (Frankenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/788237_ime-kamerloe> (aufgerufen am 03.11.2026)

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