Gemein-Strut: an der gemeinen Struth

Historischer Beleg aus Hattenrod  
Gemeinde
Reiskirchen
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Gemein-Strut

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1786

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Hattenrod, Nr. 1.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Gemein

Zu ahd. gimeini ‚allgemein, gemeinschaftlich, zuteil geworden‘, mhd. gemeine ‚zusammengehörig, gemeinsam, allgemein; gemein‘. Die Namen überliefern die ältere Bedeutung und beziehen sich damit auf Flächen, die der Dorfgemeinschaft gehören. Meist tritt gemein nur als einfaches, unkomponiertes Adjektiv auf, sehr oft in Verbindung mit Wald, Weg, Wiese, Acker, die in der Regel auf größere Fluren bezogen sind.

Strut

Die angeführten Belege gehören zu ahd. struot , mhd. struot, strût st. F. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘. Der in Hessen außerordentlich verbreitete FlN benennt entsprechend meist, aber durchaus nicht immer, mit Busch oder Wald bewachsene Feuchtgebiete.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Gemein

Zu ahd. gimeini ‚allgemein, gemeinschaftlich, zuteil geworden‘, mhd. gemeine ‚zusammengehörig, gemeinsam, allgemein; gemein‘. Die Namen überliefern die ältere Bedeutung und beziehen sich damit auf Flächen, die der Dorfgemeinschaft gehören. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (Gemeinsmatten, Gemeinfeld ), tritt gemein nur als einfaches, unkomponiertes Adjektiv auf, sehr oft in Verbindung mit Wörtern wie Wald, Weg, Wiese, Acker und Allmende, die in der Regel auf größere Fluren bezogen sind.

Strut

Alle angeführten Belege gehören mit Sicherheit oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ahd. struot F. ‚Sumpf‘, mhd. struot, strût st. F. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘. Der in Hessen außerordentlich verbreitete FlN benennt entsprechend meist, aber durchaus nicht immer mit Busch oder Wald bewachsene Feuchtgebiete. In Südhessen herrscht eine umgelautete Variante mhd. *strüet vor, die - oft früh zu */ʃdriːd/ entrundet - noch in den Diphthongierungsprozess gerät. In diesen Fällen fällt der Name lautlich mit Streit (s. d.) zusammen. Die historischen Belegreihen und die Kompositionstypen erlauben aber meist eine klare Trennung. In anderen Fällen wird zu Stritt gekürzt. Die Strut-Variante erscheint gelegentlich nach dem gleichen Vorgang zu straut diphthongiert und vereinzelt zu /ʃdrɑːd/ weiter monophthongiert (Momart). - Der FlN in Birkert ist wohl Diminutiv.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Gemeine, Gemeinde f.

1

Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.

Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).

Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.

Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.

2

Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.

Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3

Strut f.

1

Strut geht auf ahd. struot st.f. ,Sumpf‘ (Schützeichel 186), mhd. struot, strût st.f. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘ (Lexer 2, 1254) zurück, wobei unklar ist, ob und ggf. in welchem etymologischen Verhältnis die beiden Grundbedeutungen ‚Sumpf‘ und ‚Wald‘ zueinander stehen (DWB 20 [X, IV], 147). Udolph 298 spricht Strut „bildungsmäßig als urgermanischen Rest“ an. Für Hessen jedenfalls, wo das Wort mindestens noch im 16. Jh. lebendig war (vgl. Crecelius 821), während es heute unbekannt ist (HNassWb 3, 869), steht aufgrund der überaus zahlreichen FlN außer Frage, daß Strut sich in den weitaus meisten Fällen auf ,sumpfigen Buschwald‘ bezieht (vgl. Dittmaier 307 ; KehreinWb 398, Nb 148) und damit in der Sache Klauer (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 125) entspricht. Allerdings benennt der Name, wenn auch seltener, höhergelegene Waldstücke oder Bergrücken, denen das Merkmal des feuchten Bodens fehlt. (Genauere Beschreibungen mit Belegen bei Arnold 498-502.

Der FlN Strut weist im Hessischen eine Fülle dialektal bedingter Varianten auf. Auszugehen ist jedoch vom Nebeneinander von *struot und einem umgelauteten *strüet. *strüet ist aus der Genitiv- und Dativform auf -i bei manchen fem. -i-Stämmen, zu denen ahd. struot gehört, entstanden (Bach 2 § 122). Die aus *strüet entstandene Variante /ʃdri:d/ u. ä. herrscht in Südhessen vor. Im übrigen Hessen gelten als hauptsächliche Varianten die aus *struot über mitteldt. monophthongiertes *stru:t entstandenen Varianten Strut (meist mit Kurzvokal: /ʃdrud/) und /ʃdraud/ (mit zentralhess. steigendem Diphthong) sowie gesenkte und gerundete Varianten wie Strot, Strüt. Bei Stroit ist der Umlaut oft durch Diminutiv oder Plural bedingt.

2

Schwierigkeiten bereitet die in Südhessen vorkommende diphthongierte und mit nhd. Streit zusammenfallende Variante Streit (< *stri:t). Aufgenommen wurden die durch fem. Genus und Strukturtyp (GT, Simplex) eindeutig zuzuordnenden Belege, ausgeschlossen blieb Streit- als BT.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 124

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemein-Strut: an der gemeinen Struth (Hattenrod)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/786197_an-der-gemeinen-struth> (aufgerufen am 04.11.2026)

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