Zent-Bann: In der Centbann

Historischer Beleg aus Klein-Linden  
Gemeinde
Gießen
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Zent-Bann

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1641

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, A 3, Gießen.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Zent

Zu ahd. mhd. zent sw. F. ‚Gerichtsbezirk‘. Das Wort ist aus mittellat. centa ‚Hundertschaft‘ entlehnt. Der Zent stand ein Zentgraf vor. Es ist erstaunlich, dass sich - im Gegensatz zu Südhessen - fast kein Niederschlag der Zenten des Untersuchungsraums in den FlN findet. Es ist nicht einmal sicher, ob der historische Beleg aus Eberstadt sich auf einen ‚Zentgrafen‘ bezieht.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zent-Bann: In der Centbann (Klein-Linden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/785694_in-der-centbann> (aufgerufen am 05.06.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/785694