Herrschaftlich-Wald-Hege-Weg: Herrschaftlichen Waldhögen Weg
Beleg
Standard-Flurname
Herrschaftlich-Wald-Hege-Weg
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1790
Quelle
Jung (1985): Stadtarchiv Gießen, Abteilung Allendorf.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hege
Zu mhd. hege sw. F. ‚Hege‘, einem Abstraktum zu mhd. hegen sw. V. ‚mit einem Hag umgeben, umzäunen; pflegen, bewahren‘. Die Namen weisen auf eingefriedete, mit Hecken und Zäunen umgebene Flurstücke und besonders Wälder oder Waldstücke, die unter Schutz stehen (mhd. hegewalt st. N. ‚gehegter Wald‘), aber auch auf Landwehren und Dorfumwehrungen.
Herrschaftlich
Herrschaftlich ist eine jüngere Adjektivableitung von Herrschaft; der Namenszusatz kennzeichnet im Besitz von Grundherren befindliche Flurstücke.
Wald
Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bereich auch Wäldgen, sowie Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ > /ll/ erscheinen verzeinzelt auch Formen wie Wellchen, so dass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist.
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hege
Zu mhd. hege sw. F. ‚Hege‘, einem Abstraktum zu mhd. hegen sw. V. ‚mit einem Hag umgeben, umzäunen; pflegen, bewahren‘. Die Namen weisen auf eingefriedete, mit Hecken und Zäunen umgebene Flurstücke und besonders auf Wälder oder Waldstücke, die unter Schutz stehen (mhd. hegewalt st. N. ‚gehegter Wald‘). Bei vielen historischen Belegen ist eine präzise lautliche Abgrenzung gegen (etymologisch zudem eng verwandtes) Haag und Hecke nicht möglich. In Sickenhofen fand offenbar eine Umdeutung von Hege zu Heger ‚Wildhüter, Forstaufseher‘ statt.
Herrschaftlich
Herrschaftlich ist eine jüngere Adjektivableitung von Herrschaft (s. d.); der Namenszusatz kennzeichnet im Besitz von Grundherren befindliche Flurstücke.
Wald
Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Sogenannte Waldgassen führen, wie in Einhausen, in den Wald hinein. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bestand auch Wäldgen, sowie im 17. Jh. zweimal Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ /ll/ erscheinen vereinzelt auch Formen wie Wellchen (Igelsbach), sodass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist und - wie in Nieder-Ramstadt - auch Besitz derer von Wallbrunn (s. d.) namengebend sein könnte
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt, hier aber kaum dokumentiert wird. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Herrschaftlich-Wald-Hege-Weg: Herrschaftlichen Waldhögen Weg (Klein-Linden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/785478_herrschaftlichen-waldhoegen-weg> (aufgerufen am 05.06.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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