Herrschaftlich-Hege: bey der Hög Herrschaftlich
Beleg
Standard-Flurname
Herrschaftlich-Hege
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1789
Quelle
Jung (1985): Stadtarchiv Gießen.
Weitere Belege
- 1865: Die Herrschaftliche Heege
Jung (1985): Staatsarchiv Darmstadt, G 28 Amtsgerichte., 79
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hege
Zu mhd. hege sw. F. ‚Hege‘, einem Abstraktum zu mhd. hegen sw. V. ‚mit einem Hag umgeben, umzäunen; pflegen, bewahren‘. Die Namen weisen auf eingefriedete, mit Hecken und Zäunen umgebene Flurstücke und besonders Wälder oder Waldstücke, die unter Schutz stehen (mhd. hegewalt st. N. ‚gehegter Wald‘), aber auch auf Landwehren und Dorfumwehrungen.
Herrschaftlich
Herrschaftlich ist eine jüngere Adjektivableitung von Herrschaft; der Namenszusatz kennzeichnet im Besitz von Grundherren befindliche Flurstücke.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hege
Zu mhd. hege sw. F. ‚Hege‘, einem Abstraktum zu mhd. hegen sw. V. ‚mit einem Hag umgeben, umzäunen; pflegen, bewahren‘. Die Namen weisen auf eingefriedete, mit Hecken und Zäunen umgebene Flurstücke und besonders auf Wälder oder Waldstücke, die unter Schutz stehen (mhd. hegewalt st. N. ‚gehegter Wald‘). Bei vielen historischen Belegen ist eine präzise lautliche Abgrenzung gegen (etymologisch zudem eng verwandtes) Haag und Hecke nicht möglich. In Sickenhofen fand offenbar eine Umdeutung von Hege zu Heger ‚Wildhüter, Forstaufseher‘ statt.
Herrschaftlich
Herrschaftlich ist eine jüngere Adjektivableitung von Herrschaft (s. d.); der Namenszusatz kennzeichnet im Besitz von Grundherren befindliche Flurstücke.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Herrschaftlich-Hege: bey der Hög Herrschaftlich (Klein-Linden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/785476_bey-der-hoeg-herrschaftlich> (aufgerufen am 05.06.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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