Hube-Scheid: vor den hubenscheidt

Historischer Beleg aus Reinhardshain  
Gemeinde
Grünberg
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Hube-Scheid

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1591

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 160/7.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.

Scheid

Im Lemma sind alle FlN zusammengefasst, deren mask. Genus oder deren Kombinationstyp vermuten lässt, dass sie zu der im Hessischen stark verbreiteten Variante Scheid, ahd. sceit ‚Spaltung‘, mhd. scheit st. M. ‚Scheidung, Trennung, Sonderung‘ gehören, die im Hessischen auch als Wort mit verschiedenen Bedeutungen noch üblich ist. In FlN gilt generell für diese Form, dass sich die Namengebung auf die Eigenschaft ‚Grenze, Scheide, Bergriegel‘ bezieht. Das gilt insbesondere für die zahlreichen Simplex-Belege und die Beleg mit /-scheid/ als GT. Bei den Namen mit Scheid- als BT ist die Trennung von der fem. Form Scheide (s.d.) meist nicht klar möglich. Soweit über Genus und Kombinationstyp identifizierbar, gehören die hier angeführten Belege zu ahd. sceida, mhd. scheide st. F. ‚Sonderung, Grenzscheide, Grenze‘, das in der Bedeutung ‚Grundstücksgrenze, Grenzfurche‘ hessisch noch gebräuchlich ist. So bezieht sich der Name Scheidgraben auf Grenzgräben zwischen Grundstücken, aber auch auf Entwässerungsgräben. Ebenso haftet der Name Scheidweg entweder an der (Gemarkungs-) Grenze oder einer Wegscheide.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“1. Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen. Unter den historischen Belegen fallen in lautlicher Hinsicht nur Namenformen mit Umlaut (Hübe) und mit Auslautverhärtung (Hup) auf. Die heute standardsprachliche, ursprünglich niederdt. Form Hufe begegnet in Südhessen nur im FlN Hufschlag (für einen zu einer Hufe gehörigen Schlag), dem Namen eines Waldstücks zwischen Klein-Bieberau, Webern und Ernsthofen.

Scheid

Soweit über Genus und Kombinationstyp identifizierbar, gehören die hier angeführten Belege zu ahd. sceida, mhd. scheide st. F. ‚Sonderung, Grenzscheide, Grenze‘, das in der Bedeutung ‚Grundstücksgrenze, Grenzfurche‘ südhess. noch gebräuchlich ist. Die Namen beziehen sich also durchweg auf Grenzverläufe, die die so benannten Flurstücke bilden oder an denen sie liegen. Der Name Scheidgraben bezieht sich auf Grenzgräben zwischen Grundstücken, oft Entwässerungsgräben. Der Name Scheidweg haftet entweder an der (Gemarkungs-)Grenze oder einer Wegscheide. Das nördlich des Mains häufige Maskulinum der Scheid ist in Südhessen auch historisch nicht zu belegen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Hube f. / Hübner m.

1

Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).

Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).

Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.

2

Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:

l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.

2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).

3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).

4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.

Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18

Scheid m. (n.f.)

1

Der Scheid ist eine Substantivierung zum Verb scheiden ‚spalten, trennen‘, findet sich spurenweise im Ahd. sceit st.m. ‚Spaltung‘ (Schützeichel 169; Graff 6, 437) und im mhd. scheit st.m. ‚Trennung, Sonderung‘ (Lexer 2, 688) und hat sich in Namen früh mit Scheide ,Grenzscheide‘, mhd. scheide st.f. (Lexer 2, 683f.) vermengt (Weigand/Hirt 2, 689f.; Kluge/Mitzka 640; DWB 14 [VIII], 2398).

Wie die zahlreichen westdt. SN auf -scheid sind auch die FlN mask. oder neutr.; in hessischen FlN herrscht das mask. Genus offensichtlich vor, obwohl wegen der präpositionalen Fügungen in den meisten Fällen eine Entscheidung, ob mask. oder neutr., nicht möglich ist. Bach 2 § 619 stützt seine Vermutung, daß die -scheid-Namen nicht „nach einer Lage an der Grenze, einer Wasserscheide oder nach einem Höhenrücken bezeichnet“ seien, sondern „vielfach ... das bezeichnen, was sich einer durch Rodung aus dem Waldland der Allgemeinde ausgeschieden und so zu seinem Besitz gemacht hat“, damit, daß dann „das Wort in den FlN wohl viel häufiger sein (müßte), als dies tatsächlich der Fall ist.“ Obwohl Scheid als FlN in den westlichen Landesteilen Hessens außerordentlich häufig vorkommt, bleibt es bei der auch von Dittmaier 262 vertretenen Auffassung, daß die Namengebung sich auf die Eigenschaft ‚Grenze, Scheide, Bergriegel‘ bezieht (so schon Arnold 343f.; Vogt 1895, 3).

Scheid als Mask. oder Neutr. hat, als Wort in der Bedeutung ,Grenze‘ vereinzelt noch bekannt (HNassWb 3, 114), verschiedene Sonderbedeutungen entwickelt (ebd.; Crecelius 722), ist sonst aber nur als FlN erhalten (KehreinWb 342).

Als dialektale Hauptvarianten aus mhd. *scheit entwickeln sich /ʃaid/ sowie monophthongiertes /ʃe:d/ und /ʃa:d/, wobei durch Hebung auch /ʃi:d/ und /ʃo:d/ entstehen konnte. Da -scheid als GT im Nebenton stand, wurde der Vokal oft zu /ʃed/, /ʃid/, /ʃad/, weiter zu [ʃəd], gekürzt. Im Anlaut ist im niederdt. Sprachgebiet Hessens z. T. /sk-/ bzw. /ʃk-/ erhalten.

2

Die Scheid-Namen sind meist unproblematisch zu identifizieren. Die Schwierigkeit besteht darin, die „echten“ Namen mit der mutmaßlichen Bedeutung ‚Grenze ...‘ auszufiltern, ohne von vornherein auszuschließen, daß ein Genuswechsel zum Fem. stattgefunden haben könnte. Das wurde im groben dadurch erreicht, daß die häufigen und mit Sicherheit von mhd. scheide f. kommenden Kombinationstypen Wegscheide, Feldscheide und Flurscheide (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 6) ausgesondert wurden. Danach blieben nur noch 24 fem. Scheid-Namen übrig, die zum größeren Teil außerhalb des Hauptgebiets von Scheid m. (n.) liegen und z. T. erkennbar jungen Ursprungs sind (z. B. „Wetterscheide“). Diese Namen wurden jedoch mit aufgenommen, da ja auch bei Namen mit Scheid- als BT nicht mit Sicherheit zu entscheiden ist, ob eine mask./neutr. oder fem. Ausgangsform zugrunde liegt. Insgesamt machen jedoch die Kombinationstypen deutlich, daß die weitaus meisten verzeichneten Belege echte Belege für den Namentyp sind.

Die SN und die häufigeren Wüstungsnamen (vgl. Arnold 344f.) sind nicht aufgenommen. Die vereinzelten Kollektiva Gescheid können mit dem Hohlmaß Gescheidt n. (= ¼ Kumpf) (v. Pfister 246f.) vermengt sein.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 82

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hube-Scheid: vor den hubenscheidt (Reinhardshain)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/778299_vor-den-hubenscheidt> (aufgerufen am 04.11.2026)

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