Richt-Wiese: in der richt wiss(en)
Beleg
Standard-Flurname
Richt-Wiese
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1651
Quelle
Fürstliches Archiv Braunfels, Urkunden A, Schubl. 5, Nr. 83.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Richt
Die Richtwiese bezeichnet entweder den Ort, wo Gericht gehalten wurde oder den Ort, wo die Hinrichtung vollzogen wurde. Zu mhd. rihte, riht st.N. frühnhd. richt(e) ‚Gericht‘.
Wiese
Zu ahd. wisa, mhd. wise sw. st. F. ‚Wiese‘. In FlN zeigt sich die allgemeine Bedeutung ‚zu mähende (kultivierte) Grünfläche‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Wiese
Zu ahd. wisa, mhd. wise sw. st. F. ‚Wiese‘. In FlN zeigt sich die allgemeine Bedeutung ‚zu mähende (kultivierte) Grünlandfläche‘. Neben das Simplex und die zahlreichen Komposita treten die Diminutivformen Wieschen, Wießgen und Wiesel. Die zusammengehörigen Belege aus Auerbach und Bensheim zeigen einen zersprochenen Namen, dessen Zugehörigkeit zu Wiese im BT unsicher ist. Den ältesten Belegen aus Rüsselsheim liegt ein FamN Wiese zu Grunde.
Hessischer Flurnamenatlas
Richt
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Richt-Wiese: in der richt wiss(en) (Nieder-Bessingen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/774993_in-der-richt-wiss-en> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/774993