Ding-Wald: Dingerwald
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Ding
In Grünberg und in Ruppertsburg/Villingen bezieht sich Ding auf den Ort des Gerichts, den Ort der ‚rechtlichen und gerichtlichen Verhandlung‘, ahd. thin(g), mhd. dinc st. N. Die Dingstühle in Grünberg, zu mhd. dincstuol st. M. ‚Richterstuhl, Gericht‘, sind erhalten. - Der FlN auf dem Dinger haftet in Weickartshain an einem leichten Hang zwischen Ort und Seenbrücke. Es ist fraglich, ob hier ein Ding-Platz war. Vielmehr ist der Name hier eher auf Nutzungsrechte des Richters, mhd. dingaere, dinger st. M., zurückzuführen. Andererseits spricht die Vielfalt der Kombinationsformen doch für eine Gerichtsstätte.
Wald
Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bereich auch Wäldgen, sowie Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ > /ll/ erscheinen verzeinzelt auch Formen wie Wellchen, so dass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist.
Südhessisches Flurnamenbuch
Wald
Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Sogenannte Waldgassen führen, wie in Einhausen, in den Wald hinein. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bestand auch Wäldgen, sowie im 17. Jh. zweimal Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ /ll/ erscheinen vereinzelt auch Formen wie Wellchen (Igelsbach), sodass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist und - wie in Nieder-Ramstadt - auch Besitz derer von Wallbrunn (s. d.) namengebend sein könnte
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ding-Wald: Dingerwald (Lumda)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/773803_dingerwald> (aufgerufen am 27.11.2025)
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