Alt-Mark: Die alte Mark

Rezenter Beleg aus Grüningen  
Gemeinde
Pohlheim
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Alt-Mark

Belegort

Belegtyp

rezent

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Alt

Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten. Alt ist deshalb ein wichtiger sprachlicher Indikator für die Rekonstruktion der Altlandschaft, besonders als Hinweis auf ehemalige siedlungskulturelle Elemente: Altwege und -straßen, alte Gerichte, Höfe, Kirchen und Alteburgen, von denen die Alteburg bei Arnsburg als ehemaliges Römerkastell und die Alteburg bei Salzböden als Bezeichnung für das Gronauer Schloss hervorzuheben sind. Häufig sind Namen auf veränderte Gewässerverlaufe bezogen, so das heute unverständliche (H)allo in Wißmar für ‚alte Lahn‘. Die zahlreichen Alt(en)bäche sind hier nicht einzeln identifiziert: Der Übergang zwischen der Wortbedeutung und dem Gebrauch als Namen ist bei vielen historischen Belegen fließend. - Alter Wolf ist wahrscheinlich EreignisN; alter Kalk unklar, sofern es sich nicht um eine Ellipse (*Kalkbruch o.ä.) handelt. - Alt-Mutter ist ein in Hessen selten gebrauchter Ausdruck für ‚Großmutter‘ (Vilmar).

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Alt

Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten.

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht1.

Hessischer Flurnamenatlas

Mark

Karte 1

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Alt-Mark: Die alte Mark (Grüningen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/761827_die-alte-mark> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/761827