Gemeine-Allmende: beforcht an die gemein Allment
Beleg
Standard-Flurname
Gemeine-Allmende
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1613
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/4.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeine
Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Allmende
Allmende, mhd. almeinde, almende st. F. ‚Gemeindetrift‘, fnhd. almende, bezeichnet im Gemeindebesitz befindliches Land, das von den Ortsbürgern (in Hessen bis ins 19. Jh.) in genau festgelegter Weise genutzt wurde. Die massenhafte Verbreitung und der häufige Namengebrauch begünstigten das Aufkommen einer Vielzahl von Zersprechungen, unter denen die durch Endsilbenabschwächung (infolge der dialektalen Anfangsbetonung?
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Allmende f. / Walme f.
- 1A
Allmende ist erst seit dem Hochmittelalter urkundlich belegt: mhd. almeinde, almende st.f. ‚Gemeindetrift‘ (Lexer 1, 40), „,was allen gemein ist‘, Wald, Weide, Wiesland, Wasser u. Wege der Gemarkung sowie das Recht der Nutzung“ (Kluge/Mitzka 15). Die Grimmsche Herleitung von ahd. *alamannida, alagimannida (DWB 1 [I], 237f.; vgl. ebd. 234) wird schon von Lexer und später allgemein abgelehnt; vielmehr wird Ableitung von gemein(d)e (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3) angenommen (DWB 5 [IV, I, 2], 3223f.; Kluge/Mitzka ebd.; Weigand/Hirt 1, 42). Wiewohl gemeindeutsch, hat sich Allmende hauptsächlich in Südwestdeutschland erhalten (SchwäbWb 1, 142f.; BadWb 1, 33; HSS K. 57, 58 und Textband 150f.). Die Allmende, vor allem von Weide und Wald, war neben der Felderwirtschaft und den Sonderländern eine weitere wichtige Einrichtung der Markgenossenschaft, die vielfältigen rechtlichen Regelungen unterlag und als „Ortsbürgernutzung“ auch in Hessen bis ins 19. Jh. bestand (HRG 1, 108-120; Bader 2; Hook; Schmidt-Wiegand 1981; → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 1).
Als Wort mit hoher Gebrauchshäufigkeit unterliegt Allmende verschiedenartigen Kürzungs- und Zersprechungsprozessen. In hessischen FlN ist die diphthongische Variante nicht belegt, wohl aber gekürztes almai< almein(d)e; die Vollform ist almende, die teils zu alemende, sogar alimende erweitert, größerenteils aber zu almen, alme‚ alm gekürzt wurde, wobei manchmal der Dental erhalten blieb: almed.
Daneben gab es eine umgelautete Form *elmend, die den gleichen Veränderungsprozessen unterliegen konnte, und eine - dialektal bedingte - Variante mit gehobenem Anlautvokal: olm(-).
Als Wort scheint Allmende in Südhessen noch in Gebrauch zu sein (SHessWb 1, 193f.). Die älteren hessischen Idiotika verzeichnen es aber ebensowenig wie das RheinWb; hierfür Gemein(d)e (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3).
- 1B
Walme ist als Wort heute auf Waldeck beschränkt und bedeutet dort ‚Rasen, Weide‘ (WaldWb 111), auch ‚Gemeindefestplatz‘ (B. Martin 1925, 282). In diesem Raum ist Walme in historischen Quellen als waldemei, waldeme, walmay und walme belegt (WaldWb 180) und stellt sich so zu mnd. walde-(wolde-)meine ‚gemeinsame Waldtrift‘ (Schiller/Lübben 5, 578; DWB 5 [IV, I, 2] 3223; B. Martin 1968, 49). Der erste Wortteil scheint zu mhd. walt ,Wald‘ zu gehören, so daß sich die Bezeichnung ursprünglich auf Waldallmenden bezogen haben muß, bevor sich die Bedeutung verallgemeinerte und auch Weideland und Gemeindebesitz mitumfaßte.
- 2A
Die Ein- und Ausgrenzung der hessischen Allmend-FlN ist - abgesehen von den Vollformen wie almende und almai - außerordentlich problematisch. Als sicher können hauptsächlich noch die alme(u.ä.)-Formen angesprochen werden, wobei jedoch die Komposition almerode u. ä. ausgespart wurde, weil hier - wie bei den almus, alemes-Formen - offensichtlich meist ein PN Almunt zugrunde liegt (vgl. die historischen Formen bei Reimer 8-10). Ebenso sind FlN nach dem GewN „Almen“ (links zur Modau, südl. Darmstadt) fernzuhalten.
Schwierig sind die elm(e)-Belege zu beurteilen, weil sie, wie ilm(e)‚ auf mhd. ëlm, ëlme st.f. ,Ulme‘ (Lexer 1, 541) zurückgehen können. Da nach Ausweis der Vollformen vom Typ elmend mit umgelauteten Formen zu rechnen ist, wurden elm-Belege aufgenommen, in denen elm(e) als Simplex oder GT auftritt. Die ilm(e)-Belege blieben unberücksichtigt.
Da elm mit wechselndem Genus auftritt, ist bei m./n.-Belegen in Mittel- und Osthessen auch mit falscher Silbentrennung von Melm (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 103) zu rechnen.
Insgesamt ist die hier wiedergegebene Verbreitung von Allmend in hessischen FlN nur eine grobe Annäherung an das tatsächliche Vorkommen des Namens.
- 2B
Im Einzelfall kann Vermengung mit dem GewN „Walme“ 2B (rechts zur Diemel) vorliegen. Ähnlich lautende Namen außerhalb des nordwesthessischen Verbreitungsgebietes wie z. B. „Walmeswiese“ und „Walmersberg“ in 6118a1 Nieder-Modau DAD gehen auf PN zurück (v. d. Au =HFB 27, 77f.). „Walmerod“ (5122c3 Oberaula SEK, 5124a9 Asbach HRK, 5124d2 Bad Hersfeld HRK, 4923d4 Malsfeld SEK blieb unberücksichtigt; vgl. Reimer 492).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2
Gemeine, Gemeinde f.
- 1
Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
- 2
Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeine-Allmende: beforcht an die gemein Allment (Affolterbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/74898_beforcht-an-die-gemein-allment> (aufgerufen am 02.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/74898