Hof-Acker: Am Hoffacker

Historischer Beleg aus Allertshausen  
Gemeinde
Rabenau
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Hof-Acker

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1591

Quelle

Staatsarchiv Marburg, Salbücher, Nr. 205.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Acker

Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Acker

Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hof-Acker: Am Hoffacker (Allertshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/748840_am-hoffacker> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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