Brühl-Acker: im Brühels acker genant

Historischer Beleg aus Affolterbach  
Gemeinde
Wald-Michelbach
Landkreis
Bergstraße
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Brühl-Acker

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1613

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/4.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Acker

Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.

Brühl

Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Acker

Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.

Brühl

Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Brühl m.

1

Mhd. brüel st.m. ,bewässerte buschige Wiese‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1428; Lexer 1, 365) geht auf gall. *brogilo, mlat. bro(g)ilus zurück (Kluge/Mitzka 104), dessen Grundbedeutung auf ,eingefriedetes Gehölz‘ verweist (Müller/Frings 128f.; Dittmaier 1952, 174-178; Dittmaier 43). Ähnlich wie Breite (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17) hat Brühl ein breites Bedeutungsspektrum entwickelt:

1. Brühl bezeichnet die zum Herrenhof gehörige große Wiese und unterliegt deshalb dem Sonderrecht (Bader 3, 127-160).

2. Brühl bezeichnet allgemein eine Wiese, gleichviel, ob ortsnah oder ortsfern, ob naß-sumpfig oder auf gutem Heuboden gelegen, ob eingezäunt oder nicht (vgl. RheinWb 1, 1040). Die hessischen Wörterbücher betonen das Merkmal ,sumpfige Wiese‘; so schon Alberus: „Brüel, Palustris locus … pratum, mag auch ein brüel heyssen“ (zit. n. SHessWb 1, 1166) und Vilmar 58: „... jetzt nicht mehr in appellativischer Bedeutung: Wiese, die mit Buschwerk bewachsen und sumpfig ist, vorhanden, sondern nur noch Ortsbezeichnung, welche hin und wieder vorkommt.“ (Ähnlich Crecelius 213; KehreinWb 98; KehreinNb 360; Arnold 513). Da die hessischen Brühle, wenn auch nicht „allemal“ (Knöpp 18), meist in Ortsnähe liegen, darüber hinaus die Zugehörigkeit zu einem Herrenhof mehrfach auch historisch gesichert ist (z.B. Ott 121f. für 5819b1 Klein-Auheim MKK), kann man davon ausgehen, daß sich die meisten hessischen Brühle ursprünglich auf die (gefriedete) herrschaftliche große Heuwiese bezogen.

Insofern können auch die häufigen Herrnwiesen gleichbedeutend sein, die allerdings gleichmäßig für ganz Hessen als FlN belegt sind.

2

Die Identifizierung der Brühl-Namen bereitet, bis auf wenige Grenzfälle, keine Schwierigkeiten. Das Brühlings (in 5521a2 Ober-Seemen WET) kann, wenn nicht < *Brühl-land, auch auf Brühling ‚halbwüchsiges Schwein‘ (RheinWb 1, 1040) zurückgehen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Brühl-Acker: im Brühels acker genant (Affolterbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/74882_im-bruehels-acker-genant> (aufgerufen am 02.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/74882