Alt-Gericht: aufs alte Gericht
Beleg
Standard-Flurname
Alt-Gericht
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1800
Quelle
Jung (1985): Stadtarchiv Gießen, Abteilung Allendorf.
Weitere Belege
- Am alten Gericht
- 1599: ahm Alden Gericht
Jung (1985): Stadtarchiv Gießen., 63 - 1664: nacher dem alten Gericht
Jung (1985): Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 166/67 Nassau-Weilburg., 63 - 1703: am alt gericht
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 166/167, Akten, Nr. 1098/1., 64
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Alt
Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten. Alt ist deshalb ein wichtiger sprachlicher Indikator für die Rekonstruktion der Altlandschaft, besonders als Hinweis auf ehemalige siedlungskulturelle Elemente: Altwege und -straßen, alte Gerichte, Höfe, Kirchen und Alteburgen, von denen die Alteburg bei Arnsburg als ehemaliges Römerkastell und die Alteburg bei Salzböden als Bezeichnung für das Gronauer Schloss hervorzuheben sind. Häufig sind Namen auf veränderte Gewässerverlaufe bezogen, so das heute unverständliche (H)allo in Wißmar für ‚alte Lahn‘. Die zahlreichen Alt(en)bäche sind hier nicht einzeln identifiziert: Der Übergang zwischen der Wortbedeutung und dem Gebrauch als Namen ist bei vielen historischen Belegen fließend. - Alter Wolf ist wahrscheinlich EreignisN; alter Kalk unklar, sofern es sich nicht um eine Ellipse (*Kalkbruch o.ä.) handelt. - Alt-Mutter ist ein in Hessen selten gebrauchter Ausdruck für ‚Großmutter‘ (Vilmar).
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde. Insbesondere Hochgericht bezeichnet die Hinrichtungsstätte.
Südhessisches Flurnamenbuch
Alt
Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten.
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.
Hessischer Flurnamenatlas
Gericht
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Alt-Gericht: aufs alte Gericht (Allendorf a.d. Lahn)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/747550_aufs-alte-gericht> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/747550