Wingert-Schneise: Wingerts Schneise
Beleg
Standard-Flurname
Wingert-Schneise
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1874
Quelle
Fürstliches Archiv Lich, Karten, Albach, 1874.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Schneise
Schneise ‚Durchhieb durch den Wald; langer, gerade Waldweg‘ als die heute übliche Gebrauchsform gegenüber älterem Schneid(s) tritt zuerst im 14. Jahrhundert im Mitteldt. auf, wird aber in FlN erst im 18. Jahrhundert mit dem Aufkommen der kameralen Forstwirtschaft produktiv. Schneise begegnet dann in großer Anzahl fast ausschließlich als GT von meist rein katasteramtlichen Namen.
Wingert
Zu ahd. wîngarto, wingarto, wîngart, mhd. wîngart sw. st. M. ‚Wingert, Weinberg‘. Wingert ist ähnlich wie Bangert aus mhd. baumgarte sw. M. eine alte Zusammenziehung aus wîn-garte. Der Stammvokal /i:/ wurde dabei frühzeitig gekürzt und hat daher die Diphthongierung /i:/ > /ai/ nicht mitvollzogen. Die mundartlich einheimisch gewordene Form Wingert überwiegt klar gegenüber schriftsprachlichem Weingarten, doch handelt es sich bei der Vollform keineswegs nur um jüngere Katasterbildungen. Weingarten ist auch historisch gut belegt. In den Namen spiegelt sich der früher allgemein verbreitete Weinbau in Mittelhessen. Die Namen kennzeichnen meist die Weinberge und Weingärten selbst, teils aber auch die Wege, die dahinführen, Rechtsverhältnisse, Kulturveränderungen u.ä.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Schneise
Schneise ‚Durchhieb durch den Wald; langer, gerader Waldweg‘ als die heute übliche Gebrauchsform gegenüber älterem Schneid(s) (s. d.) tritt zuerst im 14. Jh. im Mitteldt. auf, wird aber in FlN erst im 18. Jh. mit dem Aufkommen der kameralen Forstwirtschaft produktiv. Schneise begegnet dann in großer Anzahl fast ausschließlich als GT von meist rein katasteramtlichen Namen.
Wingert
Zu ahd. wîngarto, wingarto, wîngart, mhd. wîngart(e) sw. st. M. ‚Wingert, Weinberg‘. Wingert ist ähnlich wie Bangert aus mhd. boumgarte sw. M. eine alte Zusammenziehung aus wîn-garte. Der Stammvokal /iː/ wurde dabei frühzeitig gekürzt und hat daher die Diphthongierung /iː/ > /ɑɪ/ nicht mitvollzogen. Die mundartlich heimisch gewordene Form Wingert überwiegt klar gegenüber schriftsprachlichem Weingarten, doch handelt es sich bei der Vollform keineswegs nur um jüngere Katasterbildungen. Weingarten ist auch im 15., 16. und 17. Jh. gut belegt. In den Namen spiegelt sich der intensive und früher allgemein verbreitete Weinbau in Südhessen. Die Namen kennzeichnen meist die Weinberge und Weingärten selbst, teils aber auch die Wege, die dahinführen, Rechtsverhältnisse, Kulturveränderungen u. ä.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Schneise f. / Schneite f.; Schnade f.
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Hierunter sind drei Namen verschiedener Sprachgeschichtlicher Herkunft vereinigt, die - bei vermutlich gleicher etymologischer Herkunft und bei ähnlichem Sachbezug - sich so vermengt haben, daß eine Trennung vom rezenten Bestand nur begrenzt möglich ist.
1. Schneise f. ist ein zuerst um 1400 im Mitteldt. belegtes Wort mit der Bedeutung ‚gerader Durchhau im Walde“ und ‚Schlinge zum Vogelfang‘, wobei die zweite Bedeutung anscheinend davon abgeleitet ist, daß hauptsächlich in den Waldschneisen den Vögeln nachgestellt wurde (Lexer 2, 1028f.; Weigand/Hirt 2, 764; Kluge/Mitzka 670; DWB 15 [IX], 1285). Schneise gilt als vornehmlich mitteldt.‚ speziell sogar hessisches Wort (Vilmar 361f.; v. Pfister 260f.; Crecelius 754), wenngleich es zumindest heute auch im linksrheinischen Rheinland und in Thüringen weithin verbreitet ist (RheinWb 7, 1609f.; Dittmaier 276; ThürWb 5, 853f.). Es leitet sich etymologisch vermutlich von schneiden her (Kluge/Mitzka ebd.) und berührt sich damit mit Schneite und Schnade. Als Wort bezieht sich Schneise heute in Hessen durchweg auf lange, gerade Walddurchschläge und ist eine katasteramtlich außerordentlich produktiv gewordene Bezeichnung des Forstwesens (HNassWb 3, 356); nur für das Waldeckische ist als ausschließliche Bedeutung ,Dohnenstieg‘, d. i. Weg zum Aufstellen der Vogelschlingen, belegt (WaldWb 95). Die hauptsächlichen Dialektvarianten für Schneise sind /ʃna:s/ und /ʃne:s/, manchmal auch /ʃnaids/ (FrankfWb 2788).
2. Amtliche Schneise-Namen sind mündlich häufig mit /ʃna(:)d/ oder /ʃne(:)d/ belegt. Hier liegt, wie bei anderen Schneid-Namen, das Wort die Schneite, ahd. sneida f. (Graff 6, 844), mhd. sneite st.f. ‚durch den Wald gehauener Weg, Durchstich‘ (Lexer 2, 1028) zugrunde. Die Bezeichnung bezieht sich „ursprünglich wohl (auf) einen an Bäumen angebrachten Einschnitt ..., dann den Weg selbst … . Da solche an Bäumen angebrachte Einschnitte zur Abgrenzung des Grundbesitzes dienten, so ergab sich die Bedeutung ‚Grenze, Grenzscheide‘“ (DWB 15 [IX],1248).
Mnd. stehen snêde, snedde m.f. ,Grenzscheide, Flurgrenze‘ und snêide f. ‚Flurgrenze, bes. durch die Waldmark geschlagene Forstgrenze, Grenzschneise, … Anteil an der Waldmark‘ nebeneinander (Lasch/Borchling 3, 303f.).
Trotz der sachlichen Ähnlichkeit kann Schneise nicht, wie Vilmar und v. Pfister ebd. annehmen, von Schneite abgeleitet werden. Etymologisch gehört Schneite zweifelsfrei zu schneiden (DWB ebd.), ist jedoch nicht mit substantivierten Ableitungen zu mhd. snîden zu verwechseln (vgl. auch HNassWb 3, 356f.).
3. Ob auch die Schnade als ablautende Nebenform zu schneiden zu verstehen ist, ist unklar (DWB 15 [IX], 1193 s.u. Schnat; Weigand/Hirt 2, 759f.; Kluge/Mitzka 668). Jedenfalls bedeutet spätahd. snatta (Kluge/Mitzka ebd.), mhd. snate, snatte sw.st.f. neben ,Strieme, Wundmal‘ (Lexer 2, 1025) auch ,Grenze‘ und ist „anscheinend … besonders auf nd. und md. Sprachgebiet üblich“ (DWB ebd.); mnd. snât (snaet) m. ‚durch Zeichen kenntlich gemachte Flurgrenze‘ (Lasch/Borchling 3, 302). In Hessen ist Schnade als ,(Gemarkungs)grenze‘ in Waldeck üblich (WaldWb 95; HNassWb 3, 327) und nicht identisch mit dem westhessisch-nassauischen Schnade ‚Haferrispe‘ (KehreinWb 358; HNassWb 3, 327) oder dem dort bekannten Schnat f. ‚junger Zweig, kärglich aufgeschossener Keim‘ (KehreinWb 359; vgl. Vilmar 361; v. Pfister 261; Crecelius 754). Im Rheinland ist Schnad auf das niederdt. Sprachgebiet beschränkt und nur schwer von Schneite zu trennen (Dittmaier 276). Bei den süd- und mittelhessischen Schnad-Belegen liegt jedoch wohl aus Schneite monophthongiertes /ʃna:d/ vor.
Problematisch ist die in Südhessen, besonders im Odenwald übliche Form /ʃna:ds/. v. Pfister 261f. betrachtet sie als regelrechte hochdeutsch verschobene Form von Snat. Da das Merkmal der Grenze aber hier nirgendwo mehr erkennbar ist, ist es wahrscheinlicher, daß es sich um eine Kontaminationsform aus dialektal /ʃna:d/ (< Schneite) und dialektal /ʃna:s/ (< Schneise) handelt, zumal der südliche Anschlußraum nur in FlN Schneite kennt (SchwäbWb 5, 1063).
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Die Schneise-Namen sind unproblematisch zu identifizieren. Bei den Schneite-Namen sind die mit schneiden gebildeten Namen wie Schneidmühle ‚Sägemühle‘ und wohl auch Schneidgrube, -kaute u. ä. („in der Wetterau eine Grube der Zimmerleute zum Schneiden des Bauholzes mit der Schrotsäge“; DWB 15 [IX], 1280) auszusondern.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 142
Wingert m.‚ Weingarten m. / Weinberg m.
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Wingert, ahd. wîngart st.m., wîngarto sw.m. (Schützeichel 236), mhd. wîn-gart st.m., wîn-garte sw.m. (Lexer 1, 903) ‚Weingarten, Weinberg‘ ist „unser ältester Ausdruck für das Grundstück, auf dem Reben gebaut werden“ (Kluge/Mitzka 861). Ähnlich wie Bangert (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 21) < mhd. boumgarte, entsteht die sprachliche Form Wingert durch Kürzung des Vokals, Teilassimilierung von /n-g/ > /ŋ-g/ und weitergehende Velarisierung zu /ŋ/‚ wobei das im Nebenton stehende -gart(e) zu -gert abgeschwächt wurde, teilweise unter Ausfall des /r/, manchmal aber mit erhaltenem Endungs-/e/, besonders in der gesenkten Form /veŋe(r)d(e)/. Als Wort ist Wingert in den südlichen und mittleren Landesteilen Hessens gebräuchlich (v. Pfister 337, KehreinWb 442).
Weingarten bleibt im nördlichen und östlichen Hessen monophthongisch, teils mit Vokalkürzung (/vi:n-, vin/-, teils zusätzlich mit /-n/-Ausfall (/vi(:)/-)). Entsprechendes gilt für die mündlichen Formen von Weinberg.
Der FlN Wingert/Weingarten bezieht sich als ,Weingarten‘ auf einen (ursprünglich gehegten) Garten, der als privates Eigentum dem Gartenrecht unterlag (Bader 3, 83-91). Die Schließung (,Bannung‘) der Wingerte vor der Weinlese stellt noch heute ein Relikt dieser rechtlichen Sonderstellung dar. Weinberg ist erst spätmhd. als wîn-bërc st.m. ,Weinberg‘ (Lexer 3, 898) belegt und wohl als Ellipse aus mhd. wîngartbërc entstanden (Lexer 3, 902; DWB 28 [XIV, I, 1], 867, 922). Das Wort ist in Hessen ebenfalls gebräuchlich. Wo Wingert gebraucht wird, ist es heute mit diesem gleichbedeutend.
Sprachgeschichtlich ist Weinberg das jüngere Wort; es ist seit dem 13./14. Jh. zuerst im Ostmitteldt. produktiv geworden und hat, von dort ausgehend, das ältere Wingert, nicht zuletzt aufgrund des Sprachgebrauchs Luthers, zurückgedrängt (Götze 1924, 280-285; DWB 28 [XIV, I, 1] 867ff. und 30 [XIV, II], 337; für die Pfalz vgl. E. Christmann 1965, 190f.). Daraus ergibt sich für die hessischen Weinberg-FlN das Problem, ob sie nur junge, katasteramtlich-künstliche, gar spöttische Namengebungen (Stroh 42f.; zustimmend Dittmaier 338) oder fälschliche Umdeutungen aus ehemaligen Winnbergen (< ahd. winne, wunnja, wunna ,Grasplatz, Weideplatz, Wiese‘) (Dittmaier 347) darstellen, wofür Schröder 152 und - mit Einschränkungen - Arnold 539ff. plädieren (vgl. Bach 2 § 371), oder sich tatsächlich auf (ehemaligen) Weinbau beziehen. Eng verbunden damit ist die Frage, was die heutige Verbreitung der Wingert/Weinberg-Namen in Hessen über die frühere Verbreitung des Weinbaus in Hessen aussagt.
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Während die Identifizierung der Wingert-Namen unproblematisch ist, ist die etymologische Abteilung von Weinberg als ,Weinberg‘ oder ,Weideberg‘ von den rezenten Namenformen her unentscheidbar. Dies gilt verstärkt für die ost- und nordhessischen Gebiete mit unterbliebener Diphthongierung (zur Grenze vgl. Wiesinger K. 8), wo neben vielen Winbergen auch viele (mundartliche und amtliche) Weinberge stehen.
Im ganzen Raum finden sich Wein-Namen, die vom Kombinationstyp ziemlich zuverlässig auf winne ‚Weide‘ schließen lassen, z. B.: „Weinsesse“ (4726a4 Motzenrode WMK); „Weinsoder“ (5714b4 Strinz-Trinitatis HTK); „Weinplatz“ (4621b2 Ehlen KSK); „Winplatz“ (5415c2 Allendorf/Wetzlar LDK); „Weintriesch“ (54l4a5 Wilsenroth LIW, aber: „Weingarten Triescher“: 5317b3 Krofdorf-Gleiberg GIE); „Weinborn“ (5022c3 Wallenstein SEK, 5116c1 Quotshausen MBK, 5116c4 Niederdieten MBK, 5424b1 Dietershausen FUL, 5617d4 Maibach WET, 5721d1 Breitenborn a.W. MKK, aber auch „Wingertsborn“: 5516a1 Rohnstadt LIW); „Wein-“/„Windelle“ (4825a2 Rechtebach WMK, 5022b1 Schwarzenborn SEK, 5022b2 Grebenhagen SEK, 5022c3 Wallenstein SEK, aber auch: „Winbergsdelle“: 4926a4 Ulfen WMK).
Eine Scheidung nach anderen sprachlichen Kriterien als dem Kombinationstyp ist ausgeschlossen.
Es wurden entsprechend alle Wingert- und Weinberg-Namen aufgenommen, soweit der Kombinationstyp das zuließ.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 23
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Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Wingert-Schneise: Wingerts Schneise (Albach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/747519_wingerts-schneise> (aufgerufen am 02.11.2026)
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