Lich-Mark: uf dy^e Lyecher margke

Historischer Beleg aus Albach  
Gemeinde
Fernwald
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Lich-Mark

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

kopial 14. Jahrhundert

Quelle

Arnsburger Urbar

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Lich

Zum OrtsN Lich, für den es keine eindeutige Erklärung gibt. Am wahrscheinlichsten ist die Übertragung von einem GewN, dessen vorgerm. Form sich zu idg. *Leuka- ‚die Weiße‘ stellt (Reichardt).

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht1.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Loh n.

1

Loh, ahd. belegt als lôh st.m. ,Hain‘ (Schützeichel 116), mhd. 1 lôch st.m.n. ‚Gebüsch‘ (Lexer 1, 1949), ist, einst gemeindt. Wort, heute nur noch in einzelnen Dialekten lebendig (DWB 12 [VI], 1127; Kluge/Mitzka 445; Weigand/Hirt 2, 79). Etymologisch ist Loh mit lat. lucus verwandt und vielleicht die „altertümlichste der Waldbezeichnungen“ (Schröder 185). Doch ist die von Arnold 505 geäußerte Vermutung, „daß das Wort ursprünglich gleich dem lat. lucus die dem religiösen Cultus geweihten Waldorte bezeichnet und erst in der christlichen Zeit einen allgemeineren Sinn angenommen hat“, nicht haltbar (Bach 2 § 362; Trier 1952, 114-125; Debus 1968, 43).

Im 19. Jh. war Loh in Hessen „nur noch selten“, wohl aber „als Eigenname von Walddistricten äußerst häufig, nur erscheint es sehr oft verderbt in den Formen Lohn und Löhn (Lehn)“. Es bedeutet auch hier ‚Hain, kleines Gehölz, Buschwerk, welches einzeln mitten im angebauten Felde liegt‘ (Vilmar 252; vgl. v. Pfister 164f.; Crecelius 563). Heute ist Loh als Wort verschwunden (SHessWb 4, 377; HNassWb 2, 162; WaldWb 62).

Als gleichbedeutend mit Loh wird Hain angenommen, das als ostmitteldt. Wort unter dem Einfluß Luthers in der Neuzeit Loh verdrängt hat (Kluge/Mitzka 445).

2

Loh ‚Gehölz‘ ist nur sehr unsicher zu identifizieren, da Loh einerseits mit drei gleichlautenden anderen Bedeutungen konkurriert und andererseits spezifische dialektale Weiterentwicklungen der Form aufweist.

1. Gleichlautend mit Loh ,Gehölz‘ sind Loh n., Lohe f. ‚von den Gerbern zum Beizen gebrauchte Rinde‘ und Loh f. ,Sumpfwiese, sumpfige Stelle‘ (DWB 12 [VI], 1128, 1130), das auch in Hessen gelegentlich vorzukommen scheint (KehreinNb 498; Debus 1968, 43; vgl. Dittmaier 189f.). Während letzteres wegen des Genus leicht auszuscheiden ist (vorausgesetzt, Loh ,Gehölz‘ hat keine fem. Variante entwickelt), vermengen sich Loh ,Gehölz‘ und Loh ,Rinde‘ unlöslich, denn ob bei einem Waldstück die Eigenschaft als Gehölz oder die aus diesem gewonnene, allerorten benötigte Lohrinde namengebende Ursache war, läßt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Selbst bei den zahlreichen Lohmühlen, die in der Regel nach dem Mahlen der Lohrinde benannt sind, kann man nicht ganz sicher sein, wie der historische Nachweis der „Luhmühle“ bei 5417b4 Großen-Linden GIE: 1298 „in molendino, quod dicitur zůme Lo“ (Reichardt 242) zeigt.

Das einzige sichere Kriterium, um eine Teilmenge der Loh ,Gehölz‘-Namen zu identifizieren, ist der Strukturtyp; denn Loh ,Rinde‘ kommt nicht in der syntaktischen Position des Simplex oder als GT vor. Diese Position wird als sicher für Loh ,Gehölz‘ betrachtet; Loh als BT blieb deshalb unberücksichtigt, obwohl sich Loh darin auch vielfach auf ein Gehölz bezieht. Unberücksichtigt blieben wegen der möglichen Vermengung mit Loh ‚Sumpfwiese‘ alle fem. Belege. Eine Vermengung mit Lohe f. ‚wallende Glut‘ ist (trotz v. Pfister 164f.) nicht anzunehmen, weil dieses Wort kaum FlN-gebend gewesen sein dürfte.

2. Die dialektale Weiterentwicklung von mhd. lôch ,Gehölz‘ bereitet weniger deshalb Schwierigkeiten, weil im Einzelfall Vermengung mit mhd. loch ‚Loch‘ oder lâche ,Grenzzeichen‘ (Lexer 1, 1807) vorliegen kann, sondern vor allem, weil es einerseits eine umgelautete Nebenform mit ungeklärtem Status (vgl. Dittmaier 190) und eine schwach deklinierte, im Dativ (Plural ?) -n-haltige Nebenform gibt (vgl. Vilmar 252; Debus 1968, 45). Dadurch ist die sichere Trennung solcher Loh-Namen von Namen, die sich auf die „Lahn“ (dial. /le:/) beziehen oder die auf Lohn(e), Lehen, Lehne, sogar Leimen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 104) zurückgehen, unmöglich. Von den umgelauteten Belegen wurden deshalb nur die mutmaßlichen Diminutive (meist dial. /li:çe/), Plurale sowie einige Namen mit -/n/ aufgenommen, die aufgrund des Struktur- und Kombinationstyps mit hoher Wahrscheinlichkeit hierher gehören.

3. Wegen der vielfältigen Unsicherheiten gelten hier nur die nach den angegebenen Kriterien verhältnismäßig sicheren Loh ,Gehölz‘-Namen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 123

Mark f.; Märker m.

1

Die Mark, ahd. marca, mar(c)ha st.f. ‚Grenze, Ende; Bestimmung; Grenzmark, Land, Gebiet‘ (Schützeichel 123), mhd. marke, auch march, mark merke‘ st.f. (Lexer l, 2048) „ist ursprünglich die unwirtliche, grenzenlose Waldwildnis (...) zwischen einzelnen Siedlungsinseln“ (HRG 3, 280), erweitert von da aus seine Bedeutung einerseits auf die Grenze und die Regelung der Nutzungsrechte im Grenzraum aneinanderstoßender Siedlungsgenossenschaften und andererseits auf die Gesamtheit des dadurch umschlossenen Gebiets der Siedlung, das Land innerhalb des Dorfetters, die Feldfluren und die Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Die hochkomplexen, historischen und regionalen Veränderungen unterliegenden Formen der Markgenossenschaft (vgl. HRG 3, 302-316) haben dazu geführt, daß der Mark-Begriff sehr unterschiedliche Gebrauchsbedeutungen im semantischen Spannungsfeld zwischen ,Grenze‘ und ,Gemarkung‘ erhielt. Für den älteren Sprachgebrauch in Hessen zeichnet sich nach der Untersuchung der Weistümer ab, daß in den mittleren und südlichen Landesteilen zwar auch die Bedeutung ,Grenze‘ eine Rolle spielte, aber die Bedeutungen ,Allmende‘ und ‚Gemarkung‘ vorherrschten, (Schmidt-Wiegand 1981, 19-23 und K. 2, 3). Hier hatten vor allem die Markwälder, die von einer Markgenossenschaft oder mehreren benachbarten gemeinsam genutzt wurden, eine wichtige Funktion (z. B. für den Rheingau vgl. Klötzer; für 5317b1 Rodheim-Bieber GIE Heymann; weit. Lit. Demandt l, 593-595). Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkaere st.m. (Lexer 1, 2111; DWB l2 [VI], 1637), die das Märkerding als Forst- und Waldgericht abhielten (so als FlN „Markgeding“ in 57l4b5 Daisbach RTK). Aber auch Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn an ihrem Standort drei oder mehr Gemarkungen aneinanderstießen (Dreimärker, Viermärker). Das verstärkende Gemarke f. ‚Gemeindegebiet‘ (DWB 6 [IV, I, 3], 3165; Lexer 1, 836) entspricht dem katasteramtlichen nhd. Gemarkung.

In Hessen war Mark im 19. Jh. „nur noch sehr spärlich im Gebrauche; gemeine Weiden heißen noch in einzelnen Gegenden appellativisch Mark, z. B. bei Altenbrunslar“ (Vilmar 262); Crecelius 579 erwähnt nur den Markstein als ,Grenzstein‘; KehreinWb 158 führt Gemark und Gemarkung an (vgl. KehreinNb 408, 501). Während Mark heute in Hessen nur noch im Kombinationstyp Markstein üblich ist (SHessWb 4, 542, 545; HNassWb 2, 259; WaldWb 70), ist Gemark ,Gemarkung‘ auf Rheingau/Westtaunus und Rheinhessen beschränkt (SHessWb K. II 74; Dittmaier 86, K. l7) und in Südhessen durch Gemarkung ersetzt.

In den FlN spiegelt sich die gesamte Breite der Wortbedeutungen, so daß es sinnvoll ist, die wichtigsten Kombinationstypen / +wald/ und /+stein/ besonders hervorzuheben.

Soweit Mark sich auf Gemeinland bezieht, sind Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2) und Gemein(d)e (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3) zu vergleichen; soweit die Bedeutung ‚Gemarkung‘ vorliegt, auch Bann (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 12).

2

Für die Hauptmasse der Belege ist die Identifizierung unproblematisch. Etwas unsicher sind die Mark-Namen mit ausgefallenem Verschlußlaut /k/ wie „Marbach“, für die sich teilweise aber Mark als Ausgangsform ermitteln läßt, z. B. für /in der ’moar,eg/- „Markeck“ in 5718b2 Rendel WET (vgl. Großkopf 1980, 14). Sie wurden deshalb einbezogen.

Problematisch sind einige FlN mit -mark als GT und mask. Genus (z. B. /of dem pafemoarg/ in 5318d6 Salzböden GIE), weil wegen des Genus der GT eher teilassimiliertes -berg ist. Entschieden wurde in diesen Fällen nach dem Genus (obwohl Mark nicht immer fem. ist.) und dem Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 1

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Lich-Mark: uf dy^e Lyecher margke (Albach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/747372_uf-dy-e-lyecher-margke> (aufgerufen am 03.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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