Junker-Hof: JUNKERNHOF [junkenhof]

Rezenter Beleg aus Roth  
Gemeinde
Gelnhausen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Junker-Hof

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Junker

Zu mhd. junc-herre sw. M. ‚junger Herr, junger (noch nicht Ritter gewordener Adliger, Novize in einem Kloster‘. Seit dem 16. Jahrhundert die kontrahierte Form Junker. Die Namenüberlieferung setzt aber bereits im 15. Jahrhundert ein. In FlN tritt Junker im BT teils aus der Wortbedeutung abgeleitet auf, teils als Titel in Verbindung mit RufN (Junker Andreas, Hans), teils in Verbindung mit ortsansässigen Adelsfamilien (Riedesel, Schlaun, Weitershaus).

Südhessisches Flurnamenbuch

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Junker

Zu mhd. junc-herre sw. M. ‚junger Herr, junger (noch nicht Ritter gewordener) Adliger, Novize in einem Kloster‘. Seit dem 16. Jh. überwiegt die kontrahierte Form Junker. Die Namenüberlieferung setzt aber bereits Ende des 15. Jh.s ein. In FlN tritt Junker im BT teils aus der Wortbedeutung abgeleitet auf, teils als Titel in Verbindung mit Namen. Als Femininum erscheint daneben Junkerin (Mümling-Grumbach). Die Belege erinnern an Flurstücke, die sich im Besitz meist ortsansässiger Adelsfamilien befanden.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Junker-Hof: JUNKERNHOF (Roth)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/745595_junkernhof> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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