Abt-Stein: dem abstein

Historischer Beleg aus Obersotzbach  
Gemeinde
Birstein
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Abt-Stein

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1708

Quelle

Fürstliches Archiv Birstein, Akten, Nr. 12841.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.

Stein

Die Namen verweisen - in sehr unterschiedlicher Weise - allgemein auf das Material Stein, ahd. mhd. stein st. M. In historischen Belegen zeigt sich öfter Monophthongierung zu /e:/. (1) Die Namen beziehen sich großenteils auf natürliche Steinvorkommen, sei es die steinige Bodenbeschaffenheit, seien es auffällige Steinvorkommen. Genutzt und abgebaut werden Steine für Bauzwecke in Steinbrüchen, die meist Steingrube oder Steinkaute genannt werden. Größere natürliche Steinansammlungen, besonders an Hängen, heißen Steinrück(en), Steinritz, Steinrutsche. Steinige Hügel heißen Steinbühl, ein FlN, der oft sehr verschliffen als Steimel u. ä. erscheint. Auf die Probleme, die mit der agrarkulturellen Nutzung steinigen Bodens verbunden sind, weisen z. B. Namen wie Steinacker und Steinfeld hin. (2) Die zweite große Gruppe der Stein-FlN bezieht sich auf meist einzelne Steine, die als natürliche Erscheinung markant hervortretend oder durch menschliche Tätigkeit aufgestellt und bearbeitet bestimmte Aspekte der bäuerlichen Kultur repräsentieren. Das sind vor allem solche der kommunikativen Orientierung und der Begrenzungen (z. B. die Marksteine), soweit sie nicht als historische Relikte zu verstehen sind wie das Steinmal, die Steinkammer, der heilige Stein oder die langen Steine. (3) Schließlich gibt es die Gruppe der kulturellen Objekte aus Stein wie die Steinstraßen und Steinbrücken u. ä. An Steinfurten wurde das Durchqueren des Gewässers durch Steine ermöglicht.

Südhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt1) oder auf den FamN Abt geben. Die zahlreichen Abt-Namen im Landkreis Offenbach beziehen sich in der Regel auf Besitz des Klosters Seligenstadt (Froschhausen, Kleestadt, Mainflingen, Seligenstadt, Weiskirchen, Zellhausen).

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abt-Stein: dem abstein (Obersotzbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/741214_dem-abstein> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/741214