Kammer-Forst: der Kamerforst
Beleg
Standard-Flurname
Kammer-Forst
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1510
Quelle
Staatsarchiv Marburg, O I g, Hanauer Urkunden, Ämter, Orte und Beamte, 1510 Juli 26.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Forst
Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen.
Kammer
Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.
Südhessisches Flurnamenbuch
Forst
Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen. Die vereinzelten Furst-Namen sind hyperkorrekte Formen wegen des Wandels /u/ > /o/, die Fürst-Namen sind dabei zusätzlich durch Fürst (s. d.) oder First (s. d.) beeinflusst.
Kammer
Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kammer-Forst: der Kamerforst (Neuses)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/735951_der-kamerforst> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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