Abt: ihm aptt
Beleg
Standard-Flurname
Abt
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1570
Quelle
Fürstliches Archiv Büdingen, Kellereirechnungen Meerholz, Fasz. 13.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Abt
Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.
Südhessisches Flurnamenbuch
Abt
Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abt: ihm aptt (Hailer)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/713841_ihm-aptt> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/713841