Hau-Loch: IM HAULOCH [ins 'haʊ,lox]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hau
Zu ahd. hou, -wes st. M. ‚Holzhieb, Hiebabteilung eines Waldes‘, nhd. Hau ‚Ort, wo man Holz fällen lassen will; Platz, wo Holz gefällt worden ist‘. Mehrfach hat Umdeutung aus Haag (s.d.) und Hecke (s.d.) stattgefunden.
Loch
Wohl meist zu ahd. loh, loch ‚Loch, Öffnung, Hähle‘, mhd. loch st.N. ‚Gefängnis, Versteck, Höhle, Loch, Öffnung‘. In FlN bezieht sich Loch auf alle Arten von Geländevertiefungen, von der sanften Mulde bis zum steilen Taleinschnitt. Vermengungen bestehen mit anderen Namen, vor allem mit Loh und Lache 2 (s.d.).
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hau
Meist zu mhd. hou, -wes st. M. ‚Holzhieb, Hiebabteilung eines Waldes‘, nhd. Hau ‚Ort, wo man Holz fällen lassen will; Platz, wo Holz gefällt worden ist‘. Die Namen verweisen auf Waldteile, die z. T. wohl in Haubergswirtschaft genutzt wurden. Nicht wenige FlN (z. B. in Arheilgen, Messel u. a.) gehen vermutlich aber auf unumgelautetes mhd. houwe st. N. ‚Heu‘ zurück. Ob der Hauweg ein Weg ist, der in den Wald zu einem Hau führt, oder aber ein Weg, auf dem das Heu eingefahren wurde, lässt sich nicht mehr sicher entscheiden. Haurod (Reichenbach) geht auf den WüstungsN Hohenrod zurück
Loch
Wohl meist zu ahd. loh, loch ‚Loch, Öffnung, Höhle‘, mhd. loch st. N. ‚Gefängnis, Versteck, Höhle, Loch, Öffnung‘. In FlN bezieht sich Loch auf alle Arten von Geländevertiefungen, von der sanften Mulde bis zum steilen Taleinschnitt. Allerdings ist mit einer größeren Zahl von Überschneidungen mit anderen Namen zu rechnen: Lache
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Hute f.
- 1
Hute geht zurück auf ahd. huota st.f. ,Wache’ (Schützeichel 89), mhd. huote, huot st.f., md. hûte, hût, hûde ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Fürsorge’ (Lexer 1, 1394) in der speziellen Bedeutung ‚das Hüten des Viehs, Grundstück, auf dem dieses geschieht und das gehütete Vieh selbst: hut, pascua, der Platz worauf man das Vieh weiden kann’ (DWB 10 [IV‚ II], 1985; vgl. Weigand/Hirt 1, 909).
Als Wort war die Hut in Hessen wohl noch im 19. Jh. üblich, denn es „bezeichnet nicht nur das Hüten des Viehes von seiten des Hirten, sondern einen grasigen Platz zum Abweiden für das Vieh, wie Hutweide (Houtwâd)“ (Crecelius 471), während es heute auf den ,Hütedienst eines Weinbergschützen; sein Hütebezirk’ (SHessWb 3, 860) beschränkt zu sein scheint.
In hessischen FlN bezieht sich Hute nie auf die Tätigkeit, sondern immer auf den Ort, den Weideplatz. Die extensive Hute-Wirtschaft war als besondere bäuerliche Wirtschaftsform, oft mit Gemeinschaftsnutzung mehrerer Gemeinden, vor allem in den klimatisch ungünstigeren hessischen Mittelgebirgsregionen verbreitet (Birkenbach; Hauck; H. Jäger 41f.).
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Die Eingrenzung der Hute-Namen ist problemlos. Die Homophonie mit Hut m. ,Hut’ ist durch das unterschiedliche Genus und die Verschiedenartigkeit der Kombinationstypen auflösbar. Bei wenigen Grenzfällen der dialektalen Varianten /hu(:)r(e), ho(:)r(e)/ könnte auch mhd. hor ‚Sumpf’ zugrunde liegen.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 36
Loh n.
- 1
Loh, ahd. belegt als lôh st.m. ,Hain‘ (Schützeichel 116), mhd. 1 lôch st.m.n. ‚Gebüsch‘ (Lexer 1, 1949), ist, einst gemeindt. Wort, heute nur noch in einzelnen Dialekten lebendig (DWB 12 [VI], 1127; Kluge/Mitzka 445; Weigand/Hirt 2, 79). Etymologisch ist Loh mit lat. lucus verwandt und vielleicht die „altertümlichste der Waldbezeichnungen“ (Schröder 185). Doch ist die von Arnold 505 geäußerte Vermutung, „daß das Wort ursprünglich gleich dem lat. lucus die dem religiösen Cultus geweihten Waldorte bezeichnet und erst in der christlichen Zeit einen allgemeineren Sinn angenommen hat“, nicht haltbar (Bach 2 § 362; Trier 1952, 114-125; Debus 1968, 43).
Im 19. Jh. war Loh in Hessen „nur noch selten“, wohl aber „als Eigenname von Walddistricten äußerst häufig, nur erscheint es sehr oft verderbt in den Formen Lohn und Löhn (Lehn)“. Es bedeutet auch hier ‚Hain, kleines Gehölz, Buschwerk, welches einzeln mitten im angebauten Felde liegt‘ (Vilmar 252; vgl. v. Pfister 164f.; Crecelius 563). Heute ist Loh als Wort verschwunden (SHessWb 4, 377; HNassWb 2, 162; WaldWb 62).
Als gleichbedeutend mit Loh wird Hain angenommen, das als ostmitteldt. Wort unter dem Einfluß Luthers in der Neuzeit Loh verdrängt hat (Kluge/Mitzka 445).
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Loh ‚Gehölz‘ ist nur sehr unsicher zu identifizieren, da Loh einerseits mit drei gleichlautenden anderen Bedeutungen konkurriert und andererseits spezifische dialektale Weiterentwicklungen der Form aufweist.
1. Gleichlautend mit Loh ,Gehölz‘ sind Loh n., Lohe f. ‚von den Gerbern zum Beizen gebrauchte Rinde‘ und Loh f. ,Sumpfwiese, sumpfige Stelle‘ (DWB 12 [VI], 1128, 1130), das auch in Hessen gelegentlich vorzukommen scheint (KehreinNb 498; Debus 1968, 43; vgl. Dittmaier 189f.). Während letzteres wegen des Genus leicht auszuscheiden ist (vorausgesetzt, Loh ,Gehölz‘ hat keine fem. Variante entwickelt), vermengen sich Loh ,Gehölz‘ und Loh ,Rinde‘ unlöslich, denn ob bei einem Waldstück die Eigenschaft als Gehölz oder die aus diesem gewonnene, allerorten benötigte Lohrinde namengebende Ursache war, läßt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Selbst bei den zahlreichen Lohmühlen, die in der Regel nach dem Mahlen der Lohrinde benannt sind, kann man nicht ganz sicher sein, wie der historische Nachweis der „Luhmühle“ bei 5417b4 Großen-Linden GIE: 1298 „in molendino, quod dicitur zůme Lo“ (Reichardt 242) zeigt.
Das einzige sichere Kriterium, um eine Teilmenge der Loh ,Gehölz‘-Namen zu identifizieren, ist der Strukturtyp; denn Loh ,Rinde‘ kommt nicht in der syntaktischen Position des Simplex oder als GT vor. Diese Position wird als sicher für Loh ,Gehölz‘ betrachtet; Loh als BT blieb deshalb unberücksichtigt, obwohl sich Loh darin auch vielfach auf ein Gehölz bezieht. Unberücksichtigt blieben wegen der möglichen Vermengung mit Loh ‚Sumpfwiese‘ alle fem. Belege. Eine Vermengung mit Lohe f. ‚wallende Glut‘ ist (trotz v. Pfister 164f.) nicht anzunehmen, weil dieses Wort kaum FlN-gebend gewesen sein dürfte.
2. Die dialektale Weiterentwicklung von mhd. lôch ,Gehölz‘ bereitet weniger deshalb Schwierigkeiten, weil im Einzelfall Vermengung mit mhd. loch ‚Loch‘ oder lâche ,Grenzzeichen‘ (Lexer 1, 1807) vorliegen kann, sondern vor allem, weil es einerseits eine umgelautete Nebenform mit ungeklärtem Status (vgl. Dittmaier 190) und eine schwach deklinierte, im Dativ (Plural ?) -n-haltige Nebenform gibt (vgl. Vilmar 252; Debus 1968, 45). Dadurch ist die sichere Trennung solcher Loh-Namen von Namen, die sich auf die „Lahn“ (dial. /le:/) beziehen oder die auf Lohn(e), Lehen, Lehne, sogar Leimen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 104) zurückgehen, unmöglich. Von den umgelauteten Belegen wurden deshalb nur die mutmaßlichen Diminutive (meist dial. /li:çe/), Plurale sowie einige Namen mit -/n/ aufgenommen, die aufgrund des Struktur- und Kombinationstyps mit hoher Wahrscheinlichkeit hierher gehören.
3. Wegen der vielfältigen Unsicherheiten gelten hier nur die nach den angegebenen Kriterien verhältnismäßig sicheren Loh ,Gehölz‘-Namen.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 123
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„Hau-Loch: IM HAULOCH (Geislitz)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/711287_im-hauloch> (aufgerufen am 04.11.2026)
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