Neu-Hof: gegen dem Neuen Hoff
Beleg
Standard-Flurname
Neu-Hof
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1754
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Altwiedermus, Nr. 1.
Weitere Belege
- UNTER DEM, GEGEN DEN NEUHOF
- 1434: vff dem nuwenhoiffe
Staatsarchiv Marburg, Hanauer Urkunden, Ämter, Orte und Beamte., Nr. 280 - 1631: am newen hof [Acker]
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 169, Nr. 1171., fol. 15 - 1631: d: Feldtt am Neuen hoff
Fürstliches Archiv Büdingen, Ysenburgische Landteilungen, Fasz. 9, Nr. 67a., fol. 159 - 1631: am newen hof [Wiese]
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 169, Nr. 1171., fol. 16 - 1777: bey dem Neuen Hof [Wiese]
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Altwiedermus, Nr. 2., pag. 9 - 1790: gegen dem Neuhof [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Altwiedermus, Nr. 1., pag. 153
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Neu
Zum Adjektiv ahd. niuwi, mhd. niuwe ‚neu, jung‘. Neu kennzeichnet, im Gegensatz zu alt, meist neue künstliche Anlagen wie etwa Gebäude, Weinberge und Brücken, aber auch in älterer Zeit durch Rodungen oder die Verlagerung von Wasserläufen neu entstandene natürliche Flächen. Neu erscheint in den FlN meist als selbstständiges Adjektiv, gelegentlich aber auch als BT eines Kompositums, wie etwa in Neuhege, Neurod, Neuwiese. Viele mündliche und historische Belege weisen das einheimische /au/ im Stammvokal auf.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Neu
Zum Adjektiv ahd. niuwi, mhd. niuwe ‚neu, jung‘. Neu kennzeichnet, im Gegensatz zu alt, meist neue künstliche Anlagen wie etwa Gebäude, Weinberge und Brücken, aber auch in älterer Zeit durch Rodungen oder die Verlagerung von Wasserläufen neu entstandene natürliche Flächen. Neu erscheint in den FlN meist als selbstständiges Adjektiv, gelegentlich aber auch als BT eines Kompositums, wie etwa in Neuenstein, Neugraben, Naumorgen und Neuländer. Die Nauert-Belege aus Hainst gehen vermutlich auf ein Kompositum *Neu-hart zurück. Niwenhof (CodLaur, Nr. 12) ist Wüstung bei Ober- oder Nieder-Roden, Kr. Offenbach. Ein Teil der Belege weist die Diphthongierung zu /ɑʊ/ auf, die auf älteres mitteldt. nuwe zurückzuführen ist.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neu-Hof: gegen dem Neuen Hoff (Altwiedermus)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/700668_gegen-dem-neuen-hoff> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/700668