Wolf-Hof-Feld: Wölffer Hoffelt
Beleg
Standard-Flurname
Wolf-Hof-Feld
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1631
Quelle
Fürstliches Archiv Büdingen, Ysenburgische Landteilungen, Fasz. 9, Nr. 67a.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Feld
Zu ahd. feld, mhd. velt st. N. ‚Feld, Fläche, offenes Land‘. Die Namen haften in der Regel an den zum Ackerbau genutzten Feldern als Ganzes oder an Teilen. Neben Feld begegnet häufig das Diminutiv Feldchen, das aus der Feldwirtschaft ausgenommene Flurstücke bezeichnet.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Wolf
Wohl größtenteils zu ahd. mhd. wolf st. M. ‚Wolf‘. Die Namen erinnern an bezeugte oder vermutete Aufenthaltsorte der Tiere. Die große Bedeutung der Wölfe und das Ausmaß der oft eingebildeten Bedrohung für die Menschen spiegelt sich in der Häufigkeit der Namen, insbesonders in der Vielfalt der Kombinationstypen wider. So weisen etwa Wolfsgarten, -grube, -kaute oder -loch auf Fallen zum Fangen der Wölfe hin. Die Wolfsfurt ist der Name des alten Lahnübergangs am Hoppenstein im Zuge der karolingischen Weinstraße. Wo der FamN Wolf vorliegt, kann formal nicht festgestellt werden. Er ist auch historisch im Raum bezeugt. - Die Bedeutung von Wolf(s)zug ist unklar (s. Zug).
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Feld
Zu ahd. feld, mhd. velt st. N. ‚Feld, Fläche, offenes Land‘. Die Namen haften in der Regel an den zum Ackerbau genutzten Feldern als Ganzes oder an Teilen. Neben Feld begegnet häufig das Diminutiv Feldchen, das aus der Felderwirtschaft ausgenommene Flurstücke bezeichnet.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wolf-Hof-Feld: Wölffer Hoffelt (Wolf)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/695892_woelffer-hoffelt> (aufgerufen am 14.07.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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