Hau-Ernd: auff der Haw Erndt

Historischer Beleg aus Vonhausen  
Gemeinde
Büdingen
Landkreis
Wetteraukreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Hau-Ernd

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1564

Quelle

Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 249, Nr. 1670a.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hau

Zu ahd. hou, -wes st. M. ‚Holzhieb, Hiebabteilung eines Waldes‘, nhd. Hau ‚Ort, wo man Holz fällen lassen will; Platz, wo Holz gefällt worden ist‘. Mehrfach hat Umdeutung aus Haag (s.d.) und Hecke (s.d.) stattgefunden.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hau

Meist zu mhd. hou, -wes st. M. ‚Holzhieb, Hiebabteilung eines Waldes‘, nhd. Hau ‚Ort, wo man Holz fällen lassen will; Platz, wo Holz gefällt worden ist‘. Die Namen verweisen auf Waldteile, die z. T. wohl in Haubergswirtschaft genutzt wurden. Nicht wenige FlN (z. B. in Arheilgen, Messel u. a.) gehen vermutlich aber auf unumgelautetes mhd. houwe st. N. ‚Heu‘ zurück. Ob der Hauweg ein Weg ist, der in den Wald zu einem Hau führt, oder aber ein Weg, auf dem das Heu eingefahren wurde, lässt sich nicht mehr sicher entscheiden. Haurod (Reichenbach) geht auf den WüstungsN Hohenrod zurück1.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Hube f. / Hübner m.

1

Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).

Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).

Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.

2

Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:

l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.

2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).

3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).

4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.

Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18

Hute f.

1

Hute geht zurück auf ahd. huota st.f. ,Wache’ (Schützeichel 89), mhd. huote, huot st.f., md. hûte, hût, hûde ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Fürsorge’ (Lexer 1, 1394) in der speziellen Bedeutung ‚das Hüten des Viehs, Grundstück, auf dem dieses geschieht und das gehütete Vieh selbst: hut, pascua, der Platz worauf man das Vieh weiden kann’ (DWB 10 [IV‚ II], 1985; vgl. Weigand/Hirt 1, 909).

Als Wort war die Hut in Hessen wohl noch im 19. Jh. üblich, denn es „bezeichnet nicht nur das Hüten des Viehes von seiten des Hirten, sondern einen grasigen Platz zum Abweiden für das Vieh, wie Hutweide (Houtwâd)“ (Crecelius 471), während es heute auf den ,Hütedienst eines Weinbergschützen; sein Hütebezirk’ (SHessWb 3, 860) beschränkt zu sein scheint.

In hessischen FlN bezieht sich Hute nie auf die Tätigkeit, sondern immer auf den Ort, den Weideplatz. Die extensive Hute-Wirtschaft war als besondere bäuerliche Wirtschaftsform, oft mit Gemeinschaftsnutzung mehrerer Gemeinden, vor allem in den klimatisch ungünstigeren hessischen Mittelgebirgsregionen verbreitet (Birkenbach; Hauck; H. Jäger 41f.).

2

Die Eingrenzung der Hute-Namen ist problemlos. Die Homophonie mit Hut m. ,Hut’ ist durch das unterschiedliche Genus und die Verschiedenartigkeit der Kombinationstypen auflösbar. Bei wenigen Grenzfällen der dialektalen Varianten /hu(:)r(e), ho(:)r(e)/ könnte auch mhd. hor ‚Sumpf’ zugrunde liegen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 36

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hau-Ernd: auff der Haw Erndt (Vonhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/692860_auff-der-haw-erndt> (aufgerufen am 30.10.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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