Galgen: Inn dem Feldt gein dem Galgen Zw
Beleg
Standard-Flurname
Galgen
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1564
Quelle
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 249, Nr. 1670a.
Weitere Belege
- 1489: by dem galgen [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 1/10., fol. 46 - 1489: In dem Felde geyn dem Galgen zcu
Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 1/10., fol. 46 - 1564: beim galgenn
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 249, Nr. 1670a., fol. 1 - 1582: beim galgen
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 249, Nr. 1670a., fol. 7
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Galgen
Zu ahd. galgo ‚Galgen, Kreuz‘, mhd. galge sw. M. ‚Galgen, Gestell über einem Schöpfbrunnen zum Heraufziehen des Eimers‘. Die große Mehrzahl der Namen erinnert jedoch an die ältere, rechtssprachliche Verwendung ‚Richtbaum oder -gestell‘. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Namen des Typs Galgenweg, die in der Regel den Weg kennzeichnen, der zu einer Richtstätte führt, sowie den Namen für die Hinrichtungsstätte selbst. Hier wird meist das umliegende Gelände mit eingeschlossen. Dies gilt besonders für den Namen Galgenberg, da sich die Richtstätten oft auf Anhöhen befunden haben.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Galgen
Zu ahd. galgo ‚Galgen, Kreuz‘, mhd. galge sw. M. ‚Galgen, Gestell über einem Schöpfbrunnen zum Heraufziehen des Eimers‘. Auf die Bedeutung ‚Gestell über einem Schöpfbrunnen‘ beziehen sich FlN wie by dem newen galgbronnen in Grein. Die große Mehrzahl der Namen erinnert jedoch an die ältere, rechtssprachliche Verwendung ‚Richtbaum oder -gestell‘. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Namen des Typs Galgenweg, -pfad, die in der Regel den Weg kennzeichnen, der zu einer Richtstätte führt, sowie den Namen für die Hinrichtungsstätte selbst. Hier wird meist das umliegende Gelände mit eingeschlossen, sodass FlN wie Galgenacker oder Galgenwiese häufig sind. Dies gilt besonders für den Namen Galgenberg, da sich die Richtstätten oft auf Anhöhen befunden haben. Gelegentlich benennt der Name den Ort, an dem das Holz für den Galgen geschlagen wurde, so beim Galgenlacher Garten in Lorsch
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Galgen m.
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Das Wort Galgen, ahd. galgo sw.m.‚ mhd. galge sw.m.‚ bezeichnet im Ahd. sowohl den zum Zwecke des Erhängens verwendeten Richtpfahl, insonderheit den gabelförmigen Richtpfahl, als auch das Kreuz Christi (Karg-Gasterstädt/Frings 4, 28f.; Kluge/Mitzka 228). Belegt ist das Wort Galgen vereinzelt im Ahd., verbreitet im Mhd. auch für das über einem Brunnen errichtete Gestell zum Heraufziehen des Schöpfeimers (DRWb 3, 1143ff.; Lexer 1, 727) und wird im Nhd. für mancherlei weitere galgenähnlich konstruierte (Hänge-) Vorrichtungen im Bereich des Arbeits- und Alltagslebens gebraucht (DWB 4 [IV, I, 1], 1167ff.). Seine Hauptverwendung hat das Wort als Terminus technicus des zum Zwecke des Erhängens benutzten Richtbaums oder -gestells allerdings in der Rechtssprache gefunden (vgl. allgemein DRWb 3, 1143ff.; HRG l, 1375ff.). Von seiner rechtssprachlichen Verwendung leitet sich auch der seit dem Mittelalter belegte Gebrauch des Wortes in FlN her, der allgemein verbreitet ist (v. Künßberg 1936b, 24ff.; zuletzt Schmidt-Weigand 1985, 612ff.). Solche mit dem Wort Galgen gebildeten FlN nehmen unmittelbar oder mittelbar Bezug auf den (ehemaligen) Standort eines Galgens, also auf eine Richtstätte. Dieser einheitliche Sachbezug tritt in einer Vielfalt von Namenbildungen zutage. Dabei sind Örtlichkeitsbezeichnungen wie Galgenplatz oder -statt‚ die den angesprochenen Sachverhalt am deutlichsten benennen, verhältnismäßig selten. Üblich sind vielmehr Namen wie am, beim oder unterm Galgen. An ihre Stelle treten mitunter auch Namen mit unterscheidendem Zusatz (Am alten Galgen, Am nächsten Galgen) oder solche, die auf typologische bzw. konstruktive Merkmale des Galgens Bezug nehmen. Zu nennen wären hier die FlN Galgenbaum oder -eiche‚ die auf eine Hinrichtung am Baum, der wohl ältesten Form des Vollzugs, deuten (Schild 198). Ferner begegnet in FlN der Begriff Halb- oder Halber Galgen, so genannt, weil dieser Galgen im Unterschied zum üblichen zwei- oder dreistempligen Gerüst lediglich aus einem senkrecht stehenden Lang- und einem Querholz gezimmert war. Der ebenfalls in FlN auftretende Begriff Schnapp- oder Schneppgalgen bezieht sich auf die Strafe des Schneppens. Dieser Vorgang, bei dem der Delinquent an seinen auf dem Rücken gefesselten Armen mehrfach hochgezogen und fallengelassen wurde, zielte nicht auf das Töten, sondern auf das Prellen des Missetäters (Vilmar 114; Schild 198). Da diese Schnappgalgen in der Regel als Halbe Galgen konstruiert waren, werden beide Worte für ein und denselben Galgentyp verwendet (Schild ebd.). Halbe Galgen können also die gleiche Funktion des Schneppens erfüllt haben, so daß das Auftreten dieses FlN sicher auf eine Richt-, aber nicht zwingend auf eine Hinrichtungsstätte verweist. Ob auch der nur in der Wetterau begegnende FlN Judengalgen (in 5518b2 Wohnbach WET, 5519a2 Berstadt WET und 5619a6 Echzell WET auf ein und denselben Flurort bezogen; ferner in 5520a4 Kohden WET) sich auf einen besonderen Galgentyp bzw. auf eine eigene Hinrichtungsstätte für Juden bezieht, ist zweifelhaft. Eher dürften sich mit diesem Namen jeweils bestimmte, ereignishafte Vorgänge einer Hinrichtung verknüpfen (Schmidt-Wiegand 1985, 612). Sehr häufige Örtlichkeitsbezeichnungen sind die mit -berg‚ -hügel oder -küppel zusammengesetzten Namen. Sie nehmen Bezug auf eine Geländeerhebung, auf der ein Galgen gestanden hat. Gut sichtbare Höhenlagen waren bevorzugte Standorte für Galgen, ebenso wie auch die Position an überörtlichen Verkehrswegen (HRG 1, 1376; Helfer 39ff).
Eine große Zahl der mit dem BT Galgen gebildeten FlN bezeichnen jedoch nicht die Hinrichtungsstätte selbst (unter Einschluß des umliegenden Geländes), sondern drücken 1edig1ich einen funktionalen oder räumlichen Bezug zu einer solchen aus. Eine funktionale Beziehung besteht insbesondere bei den mit dem GT -weg, -pfad‚ -hohle zusammengesetzten Namen. Sie bezeichnen in der Regel den Weg, der zur Richtstätte führte.
Nur selten findet sich in FlN das Wort Galgen in Verbindung mit einem Wohnplatz. Auch in diesen Fällen dürfte sich die Benennung ausschließlich aus der räumlichen Nähe der Wohnstätte bei einem (ehemaligen) Galgenplatz erklären („Galgenbergsmüh1e“ in 4925c1 Sontra WMK; „Galgenhof“ in 5315c2 Merkenbach LDK, 5814d1 Heimbach RTK; „An der Galgenmühle“ in 6117b1 Pfungstadt DAD).
Einen besonderen Komplex bilden die mit dem Begriff Wolfsgalgen gebildeten FlN. Unter Wolfsgalgen sind Baumgalgen oder einfache Gabelgalgen zu verstehen, an denen Wölfe zur Abschreckung oder auch als Strafe aufgehängt zu werden pflegten. Mit diesem aberrechtlichen Brauch verband sich der alte Glaube an den Werwolf, demzufolge das mörderische Tier ein Mensch war, der durch Zauberei Wolfsgestalt annehmen konnte (E. Christmann 1965, 82ff.; zuletzt Schmidt-Wiegand 1985, 613f.). Dittmaier 82 hält daneben auch den Bezug auf eine spezielle Fangvorrichtung für Wölfe für möglich. Fraglich ist, ob auch der FlN Hundsgalgen hierher zu stellen ist, wie Dittmaier ebd. erwägt. „Hinrichtungen“ von (verwilderten) Hunden wie Tieren überhaupt, wenn sie irgendeinen Schaden angerichtet hatten, waren zwar durchaus üblich (Schild 66), ungewiß ist indes, ob solche Gebräuche namenbildend gewirkt haben. In Hessen begegnet der Name nur für einen sich über zwei Gemarkungen erstreckenden Flurort (5116b6 Niederhörlen MBK, 5116b7 Niedereisenhausen MBK).
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In Einzelfällen können ursprüngliche Galgen-Namen in heutige Kalk(en)-Namen umgedeutet sein. Ohne weitere Hinweise können diese Namen aber nicht berücksichtigt werden.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 134
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Galgen: Inn dem Feldt gein dem Galgen Zw (Vonhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/692829_inn-dem-feldt-gein-dem-galgen-zw> (aufgerufen am 30.10.2026)
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